Puchheim:Vergewaltigung nicht nachzuweisen

Prozess an der Jugendstrafkammer endet für den Angeklagten mit Freispruch

Ein 19-jähriger Mechaniker, der auf der Damentoilette am S-Bahnhof Puchheim eine Frau vergewaltigt haben soll, ist von der Jugendstrafkammer am Landgericht München II freigesprochen worden. Der Angeklagte war nach der mutmaßlichen Tat in den frühen Morgenstunden des 12. Juli vorigen Jahres festgenommen worden und saß seither in Untersuchungshaft. Er hatte stets betont, dass er zwar Geschlechtsverkehr mit dem angeblichen Opfer, einer 25-Jährigen, gehabt habe, doch sei dieser einvernehmlich gewesen. Auch wenn es Zweifel an der Unschuld des Angeklagten gebe, so die Vorsitzende der 1. Jugendstrafkammer, Richterin Regina Holstein bei der Urteilsbegründung, lasse sich nicht mehr klären, ob es tatsächlich zu einer Vergewaltigung gekommen ist. Deshalb sei der "Angeklagte eben freizusprechen." Der Mechaniker hielt sich in dem Moment, nachdem das Gericht sein Urteil verkündet hatte, die rechte Hand aufs Herz und atmete tief durch.

Bei der Polizei und dann vor Gericht habe die 25-Jährige zum Teil widersprüchliche Angaben zum Ablauf der mutmaßlichen Tat gemacht, so Richterin Holstein. Unter anderem hatte die 25-Jährige bei ihrer Vernehmung vor Gericht eingeräumt, sie habe dem Angeklagten dabei geholfen, sie zu entkleiden. Andererseits behauptete sie aber auch, sie habe dem 19-Jährigen mit beiden Fingern in die Augen gestoßen, als er sie angeblich missbraucht hat. Doch diese Attacke hätte beim Angeklagten mit Sicherheit Spuren hinterlassen, gab ein Sachverständiger zu bedenken. Vor der mutmaßlichen Tat hatte die 25-Jährige mit ihrem Freund Schluss gemacht. Als sie später den Angeklagten zufällig am Bahnhof traf, rauchte sie mit ihm einen Joint. Außerdem trank sie mit ihm Bier. Vielleicht, so Richterin Holstein, habe die 25-Jährige aus Enttäuschung "andere sexuelle Erfahrungen gesucht."

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