Puchheim:Störender Baum

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Bauherr fällt auf Puchheimer Grundstück eine offenbar geschützte Linde

Von Peter Bierl, Puchheim

In Puchheim hat ein Bauträger offenbar eine alte Linde fällen lassen, die durch den Bebauungsplan geschützt war. Der Nachbar, der sich beschwerte, schätze das Alter des Baumes auf 50 bis 60 Jahre. Das Landratsamt prüft ein Bußgeldverfahren. "Das soll dem Recht Geltung verschaffen und dient der Prävention", erklärt Pressesprecherin Ines Roellecke. Die Forma Hausbau GmbH sieht sich jedoch im Recht. Die Linde sei gar nicht der geschützte Baum gewesen, sagt Geschäftsführer Markus Linner. Auf dem 1000 Quadratmeter großen Grundstück in der Sandbergstraße im Norden Puchheims stand ein kleines, altes Siedlerhäuschen. Nachdem die Besitzerin gestorben war, ging die Immobilie an das Brucker Unternehmen, das dort vier Doppelhaushälften mit Garagen und Stellplätzen hochziehen will, die bereits im Internet vorgestellt werden.

Als Arbeiter eines Abbruchunternehmens vor einer Woche das Grundstück rodeten, habe er sie darauf aufmerksam, dass die Linde geschützt sei, berichtet der Nachbar Magnus Lindström. Als sie nicht auf ihn hörten, alarmierte er das Bauamt. Dessen Mitarbeiter verhinderten vor Ort die Abholzung, der Baumkletterer stieg wieder vom Baum herunter. Inzwischen ist das Haus abgerissen und am Dienstagmorgen hörte Lindström wieder den Krach einer Kettensäge. Ein Arbeiter machte sich an dem etwa 20 Meter hohen Baum zu schaffen. "Der ist ziemlich aggressiv geworden, als ich ihn ansprach, und stieg über unseren Zaun", erzählt Lindström. Dieses Mal konnte er den Baum nicht retten, auch der Mitarbeiter aus dem Bauamt kam zu spät. Der Nachbar ist entsetzt: "Da fehlt jeder Respekt vor den Behörden. Die machen was sie wollen."

Der Forma-Geschäftsführer sieht sich dagegen im Recht. In Puchheim gebe es keine Baumschutzverordnung, Lindström sei nur Mieter des Nachbarhauses. Dessen Eigentümer habe der Fällung zugestimmt. "Wir haben uns definitiv nicht rechtswidrig verhalten. Wir haben uns juristisch beraten lassen und haben den Nachweis, dass es sich bei dem Baum nicht um das Exemplar handelt, das geschützt ist", sagt Linner. Dana Fuchs vom Bauamt widerspricht. Zwar stand der Baum nicht genau an dem Fleck, der im Plan eingezeichnet ist, aber in solchen Fällen würde die Lage nie exakt vermessen. Auch für die Kreisbehörde ist der Fall klar. "Der Bauherr müsste erklären können, welcher Baum stattdessen unter Schutz stand", sagt Roellecke. Weil aber kein anderer Baum mehr in der Nähe auf dem Grundstück steht, sei eine Verwechslung ausgeschlossen.

Zumal der Bauherr selbst im Herbst eine Ausnahmegenehmigung beantragt hatte. Er wollte einen Nadelbaum und einen Laubbaum fällen. Der Bauausschuss genehmigte Anfang Dezember die Fällung des Nadelbaums, der einer Garage im Weg stand, nicht aber der Linde. Den Baum wollten die Stadträte nicht preisgeben. Sie baten vielmehr die Untere Naturschutzbehörde im Landratsamt zu prüfen, ob der Baum erhalten werden kann. Erst auf dieser Grundlage wollte der Bauausschuss entscheiden. Diese Prüfung war noch nicht abgeschlossen. Darum ist der Fall aus Sicht des Rathauses wie der Kreisbehörde klar: Die Firma hat einen geschützten Baum umhauen lassen. Das Landratsamt wird deshalb ein Bußgeldverfahren einleiten. Der Rahmen legt zwischen fünf Euro und einer halben Million.

© SZ vom 14.03.2018 - Rechte am Artikel können Sie hier erwerben.
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