Puchheim:Kränzlein fordert Dispozins-Grenzen

Die Höhe der Dispozinsen für überzogene Girokonten ist bisher nicht gesetzlich geregelt. Ganz im Gegenteil legt jede Bank eigene Zinssätze für Dispokredite fest, die durchschnittlich 10,53 Prozent betragen und damit das Zinsausfallrisiko deutlich überschätzen. "Obwohl Geldinstitute dank des sehr niedrigen EZB-Zinssatzes derzeit praktisch keine Zinsen zahlen, schröpfen sie die Verbraucher über Gebühr", sagt der Puchheimer Landtagsabgeordnete Herbert Kränzlein. Deshalb beantragte Kränzlein im Namen der SPD-Fraktion, Dispozinsen gesetzlich auf sieben Prozentpunkte oberhalb des Banken-Zins-Niveaus zu begrenzen, um Kunden vor überzogenen Kosten zu schützen. Außerdem sollte die Praxis kurzfristiger bankseitiger Kreditkündigungen beendet und eine einmonatige Kündigungsfrist eingeführt werden. Diesen Antrag hat die CSU am vergangenen Donnerstag im Verbraucherausschuss jedoch abgelehnt, weil sie lieber auf die Fairness und Transparenz der Kreditanbieter vertraut.

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