Prozess:Anklage wegen Bierflaschenwurf

33-Jähriger muss sich vor dem Amtsgericht verantworten

Von Florian J. Haamann, Fürstenfeldbruck

Ist die halb volle Bierflasche nur auf den Boden gefallen oder hat der Angeklagte sie nach seiner Ex -Freundin geworfen? Dieser Frage musste Richter Martin Ramsauer am Dienstag vor dem Brucker Amtsgericht nachgehen. Eine Antwort zu finden war nicht einfach, da sich die Versionen des Angeklagten und der Geschädigten komplett voneinander unterschieden.

Der Angeklagte erklärte, er habe die Frau in der Tatnacht Anfang Januar 2016 zweimal während ihrer Nachtschicht am Arbeitsplatz besucht. Bei seinem ersten Besuch gegen 22 Uhr habe er sich mit ihr gestritten. Seiner Aussage nach waren die beiden zu diesem Zeitpunkt ein Paar und er war eifersüchtig. Während sie für einen kurzen Moment den Raum verlassen habe, habe er ihr Handy genommen, um nach verdächtigen Nachrichten zu suchen. Allerdings sei er an der Passwort-Sperre gescheitert. Bei ihrer Rückkehr habe die Frau den 33-Jährigen mit dem Handy in der Hand erwischt, woraufhin er sich in einem Bad der Pflegeeinrichtung versteckt habe. Durch die Tür hätten die beiden weitergestritten, dann sei er durch das Fenster abgehauen.

Gegen ein Uhr sei er dann noch einmal zur Einrichtung gefahren, wo er seine 49-jährige Freundin vor dem Gebäude beim Rauchen angetroffen habe. Wieder habe man gestritten und als die Frau dann zurück ins Gebäude gegangen ist, habe er aus Frust und Wut die Bierflasche gerade nach unten auf den Boden fallen lassen - und nicht wie von der Staatsanwaltschaft behauptet, auf sie geworfen. "Ich liebe die Frau zu doll, um sie zu verletzten. Da werfe ich doch keine Glasflaschen", so der Angeklagte.

Ganz anders allerdings schilderte die 49-Jährige den Abend. Gegen halb vier sei der Angeklagte aufgetaucht, zuvor habe sie ihn an diesem Tag nicht gesehen. Nur widerwillig und nach einem kurzen Wortgefecht mit dem Richter, gab sie zu, eine Beziehung zu dem Mann gehabt zu haben. Allerdings sei diese schon Monate zuvor beendet gewesen. Sie habe auf einer Bank direkt neben der Tür der Einrichtung gesessen. Als der ihren Angaben nach angetrunkene Angeklagte nach einem kurzen Gespräch zum Wurf mit der Bierflasche angesetzt habe, sei sie schnell ins Gebäude geflüchtet. Noch als sie die Tür zugezogen habe, sei die Bierflasche an der Scheibe zerborsten.

Allerdings unterschieden sich ihre Angaben vor Gericht von der Version, die sie der Polizei in der Tatnacht erzählt hatte. Dort hatte sie noch erklärt, den Angreifer nicht genau erkannt zu haben, dass sie aber sicher sei, dass es der Angeklagte war. Ein Polizist sagte außerdem, dass die Frau schon am Tatort Dinge gesagt habe, die ihm unglaubwürdig erschienen. Auch vor Gericht machte die Frau widersprüchliche Angaben. So sei etwa der von ihr geschilderte zeitliche Ablauf sei so nicht möglich, erklärte der Richter.

Weil der Wurf dem Angeklagten so nicht zweifelsfrei nachgewiesen werden konnte, sprach der Richter ihm vom Vorwurf der versuchten gefährlichen Körperverletzung frei. Der Staatsanwalt hatte eine sechsmonatige Freiheitsstrafe gefordert, umgewandelt in eine Geldstrafe von 160 Tagessätzen.

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