Olching:Wiedersehen vor Gericht

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Ende September wollen sich Verwaltungsrichter mit den angeblichen Missständen im Vogelpark Olching befassen. Unterdessen wehrt sich die stellvertretende Landrätin Martina Drechsler gegen den Vorwurf, die Stadträte belogen zu haben

Von Erich C. Setzwein, Olching

Bis zum Bayerischen Verwaltungsgerichtshof (VGH) hat es ein Bescheid des Landratsamtes Fürstenfeldbruck gegen den Vogelpark Olching geschafft, andere wurden vom Verwaltungsgericht in Eilverfahren verhandelt. Beide Seiten warten nun auf das Hauptsacheverfahren vor dem Verwaltungsgericht, das am 30. September stattfinden soll. Bisher gibt es Aussagen und Behauptungen beider Seiten. Bisheriger Höhepunkt sind die Anschuldigungen des Vorsitzenden des Vogelliebhabervereins, Dieter Ernst, auf die Einlassungen von Landratsstellvertreterin Martina Drechslers vor den Stadträten im Olchinger Ferienausschuss. Ernst hatte Drechsler der Lüge bezichtigt. Das hat die Stellvertreterin von Landrat Thomas Karmasin zurückgewiesen und die Vorwürfe gegen den Vogelpark präzisiert. Wenn jetzt, so Drechsler, der Vorsitzende des Vereins versuche, seinen Verein als das "Opfer übermäßiger Bürokratie" darzustellen, gehe dies völlig an der Sache vorbei.

Aus der Tatsache, so Drechsler, dass das Landratsamt in verschiedenen Rechtsbereichen Bescheide gegen Vorstandsmitglieder habe erlassen müssen, sei erkennbar, dass im Vogelpark "gegen einige Gesetze verstoßen" worden sei. "Tierschutz, Artenschutz, Tierseuchenschutz und Baurecht gelten auch für den Vogelpark Olching", sagt Drechsler, die als Stadträtin der CSU in Olching die Verhältnisse aus nächster Nähe kennen dürfte. In ihrer Funktion als Stellvertreterin des Landrats musste sie die für ihre Stadt unbequemen Nachrichten überbringen, dass der Vogelpark gegen Auflagen der Kreisbehörde verstoßen habe. So etwa gegen die in einem Bescheid vom April 2010, neue Vogelarten nur mit Zustimmung des Veterinäramtes aufzunehmen. Dazu sollen die Tiere vorab gemeldet werden. Der Sinn dahinter: Neue Arten will das Veterinäramt nur akzeptieren, wenn "eine artgerechte Haltung gewährleistet ist". Gegen diese Auflage habe der Verein "vielfach verstoßen".

Ernst weist dies zurück und nennt den 29. Juni 2011 als Datum für ein Gespräch im Landratsamt genau über den Punkt. Man habe seinerzeit über die Bestandslisten geredet, die vom Vogelpark an das Landratsamt geschickt werden sollten. Dies habe auch über die Jahre gut funktioniert, es sei "nie beanstandet" worden. Weil Vorsitzender Dieter Ernst in einem Beitrag in der Montagausgabe der SZ Fürstenfeldbruck aber den Zuzug von Greifvogelpaaren angekündigt hatte - unter anderem sollen Weißkopfseeadler und Steinadler in die neue Greifvogelvoliere kommen -, habe er damit erneut gegen diese Auflage verstoßen, so Drechsler. Ernst hält dem entgegen, dass man das Landratsamt gebeten habe, der Haltung dieser Spezies zuzustimmen, die Gestattung werde jedoch "bis zum heutigen Tag" verwehrt. Dies bestätigt Drechsler in einer Mitteilung. Überhaupt die Greifvogelanlage: Sie sei, so betont die stellvertretende Landrätin, in Größe und Bauart einer Voliere zur gewerblichen Zucht ähnlich. Der seinerzeit dem Landratsamt vorgelegte Entwurf sei filigran gewesen, was dort aber gebaut worden sei, sei eine mit Wellblech verkleidete Zuchtanlage. Drechsler: "Solche ganzseitig geschlossenen Volieren sind für einen zuverlässigen Zuchterfolg wichtig, da sämtliche Störungen von den Vögeln abgehalten werden." Der Vogelliebhaberverein besitze allerdings keine Genehmigung zur gewerbsmäßigen Zucht von Vögeln nach Paragraf 11 des Tierschutzgesetzes. "Eine solche Genehmigung wurde auch nie beantragt." Züchten würde auch nicht der Verein, sondern, wenn überhaupt, der Falkner Sascha Kuchenbauer.

Die Erlaubnis dazu habe er nach Paragraf 11 Tierschutzgesetz, sagt die Anwältin des Vereins und von Kuchenbaur, Fee Huber aus Olching. Kuchenbaur, einer der Fachwarte des Vogelparks, ist einer der sogenannten Betreiber. Das heißt, er unterhält eigene Anlagen innerhalb des Vogelparks. Die neue Greifvogelanlage mit 440 Quadratmetern Fläche hat er gebaut, der Verein werde sie über die Jahre von ihm ablösen, sagt Ernst. Gegen eine "Zucht in geringfügigem Umfang, wie sie im Vogelpark in den Schauvolieren bereits seit langem praktiziert wird", hat das Landratsamt nichts einzuwenden. Dafür werde keine Genehmigung benötigt.

© SZ vom 27.08.2015 - Rechte am Artikel können Sie hier erwerben.
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