Olching:Vogelpark setzt sich durch

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Verwaltungsgericht beendet Verfahren um Geflügelfütterung

Von Stefan Salger, Olching

Wenn gar keine Enten und Gänse mehr in einem Freigehege gehalten werden, dann müssen auch keine seuchenrechtlichen Beschränkungen für deren Fütterung erlassen werden - das Münchner Verwaltungsgericht hat dem Vogelpark in einem Rechtsstreit mit dem Landratsamt Fürstenfeldbruck recht gegeben. Das am Mittwoch gefällte Urteil ist noch nicht rechtskräftig, die Behörde will nach Vorliegen der schriftlichen Begründung über einen Einspruch entscheiden. Die Olchinger Rechtsanwältin Fee Huber, die den Vogelliebhaberverein in mehreren Verfahren vor Verwaltungs- und Amtsgericht vertritt, äußerte sich sehr zufrieden.

Es geht um das Geflügelgehege des an der Amper gelegenen Vogelparks. Im April 2015 hatte das Landratsamt dem Vogelpark Auflagen für die Fütterung gemacht. Dieser sollte sicherstellen, dass die etwa 30 Enten und Gänse nicht mit möglicherweise infizierten Wildtieren in Berührung kommen. Damit sollte einer Übertragung der hochansteckenden Geflügelpest vorgebeugt werden - auch mit Blick auf die 217 Geflügelbetriebe mit 35 000 Tieren im Umkreis von zehn Kilometern. Der Vogelpark lehnte Maßnahmen wie die Überdachung oder Überspannung des Futterplatzes oder die Abordnung einer Aufsichtsperson bei der Fütterung als unrealistisch und sinnlos ab. Im Oktober lenkte der Verein ein, zumal das Veterinäramt auch den angeblich unzureichenden Schutz des Federviehs vor Fressfeinden wie Marder oder Fuchs bemängelt hatte. Die Enten und Gänse wurden an eine andere Einrichtung abgegeben. Damit sei auch der Grund für den Rechtsstreit entfallen, so die Auffassung des Vereins, der sich nun das Verwaltungsgericht anschließt. Die Juristin Luitgard Reigl, am Landratsamt zuständig für das Veterinäramt, widerspricht dem Vorwurf, die Behörde habe ein sinnlos gewordenes Verfahren aus Prinzipienreiterei fortsetzen wollen. Es gebe keine Zweifel an der grundsätzlichen Rechtmäßigkeit der mit dem Seuchenschutz begründeten Auflagen. Weil die Klage nun aber als erledigt erklärt wurde, sieht Reigl eine Wiederholungsgefahr: der Vogelpark könnte erneut Tiere im Freigehege unterbringen, ohne die Auflagen zu erfüllen.

© SZ vom 04.03.2016 - Rechte am Artikel können Sie hier erwerben.
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