Olching:Kritik an Baugenossenschaft

CSU-Gemeinderatsfraktion bewertet Wohngut-Finanzierung als rechtswidrig

Von Julia Bergmann, Olching

In der Diskussion um das Wohnbauprojekt der Olchinger Genossenschaft Wohngut übt die CSU-Fraktion massive Kritik. Nicht nur seien soziale Versprechungen, die die Genossenschaft im Zusammenhang mit dem Projekt gemacht hat, nicht belastbar. Die Finanzierung, die sich die Genossen vorstellen, sei sogar in Teilen rechtswidrig, behauptet CSU-Fraktionsvorsitzender Tomas Bauer.

Es klingt nach einem ambitionierten Projekt, das Wohngut in Olching umsetzen will. Am südöstlichen Rand der Stadt will die Genossenschaft auf einem städtischen Grundstück einen Gebäudekomplex schaffen, der jeweils zur Hälfte aus frei finanzierten und einkommensorientiert geförderten Wohnungen (EOF-Wohnungen) besteht. Zusätzlich sollen dort Räume für eine Kindertagesstätte gebaut werden. Mit dem Projekt will Wohngut "bezahlbaren, spekulationsfreien, ökologischen, sozialen und nachhaltigen Wohnraum" für Menschen mit "unterschiedlichen Biografien" bereitstellen. "Das klingt wunderschön", sagt Bauer über diese Ziele. Es ändere aber nichts daran, dass Wohngut Subventionen fordere, die ihnen nicht zustehen.

Bauers Kritik: die Genossenschaft wolle einen gegenüber dem Verkehrswert geminderten Pachtzins sowohl für die frei finanzierten, als auch für die EOF-Wohnungen. Für die frei finanzierten möchte Wohngut laut Angebot eine jährliche Pacht von 2 Prozent des Grundstückswerts zahlen. Laut Bauer liegt der gutachterliche Marktwert aber zwischen drei und 3,5 Prozent. "Überdurchschnittlich Wohlhabende (...) auf Kosten der Allgemeinheit so zu subventionieren, wäre Verschwendung und widerspräche allen Geboten der sozialen Gerechtigkeit", so Bauer. Es wäre laut Bayerischem Wohnraumförderungsgesetz sogar illegal, meint Bauer. Denn die Stadt dürfe nur Menschen, die auf dem freien Wohnungsmarkt benachteiligt sind, fördern. Die Genossenschaft will den laut Bauer zu niedrigen Zins ausdrücklich für die frei finanzierten Wohnungen. Auch die "schönen Ziele" nämlich eine von Wohngut prophezeite, "die sozialen Dienste entlastende Unterstützung im Rahmen der Nachbarschaft", würden einen so niedrigen Pachtzins, wie ihn die Genossenschaft fordert, nicht rechtfertigen. Der CSU gegenüber habe der Vorstand außerdem erklärt, dass die Genossen nicht ausdrücklich zu besonderer nachbarschaftlicher Unterstützung verpflichtet seien. Folglich findet Bauer: "Eine solche reine Werbeaussage rechtfertigt den Einsatz öffentlicher Mittel nicht."

Für die EOF-Wohnungen fordert Wohngut einen Pachtzins von null Prozent. Das sei zulässig, meint Bauer. "Voraussetzung ist, dass die Höhe der Subvention angemessen ist und ihre zweckbestimmte Verwendung gesichert ist." In diesem Fall wäre sie das laut Bauer aber nicht, da die Genossenschaft einen "Subventionsmix" plant. Aus den verbilligten zwei Prozent für die frei finanzierten Flächen und den null Prozent für die EOF-Wohnungen errechnet Wohngut einen Zins von einem Prozent für alle, so dass die Bewohner der EOF-Wohnungen einen Teil ihrer Miete letztendlich an die anderen Genossen transferieren würden und die Hälfte der städtischen Förderung an die "wohlhabenderen Genossen" fließen würde. "Die falschen, nämlich die wohlhabenden Genossen, die an sich gar keinen Anspruch haben, erhalten so eine zweite und insgesamt skandalös hohe Subvention", meint Bauer.

Auf Nachfrage der Süddeutschen Zeitung betont Wohngut-Vorsitzender Harald Kucharcik, die geforderten zwei Prozent Pachtzinsen für die frei finanzierten Wohnungen seien mitnichten zu niedrig. Laut einem von der Stadt in Auftrag gegebenen Gutachten "lägen in der Landeshauptstadt München die Erbbauzinsen zwischen 1,5 und 3,5 Prozent für Mehrfamilienhausgrundstücke". Weitere Fragen lässt Kucharcik unbeantwortet. Etwa, mit welcher Argumentation die Genossenschaft den "Subventionsmix" rechtfertige. Er erklärt lediglich, dass man für die EOF-Flächen und die Fläche der geplanten Kita die null Prozent angeboten habe, "da wir der Auffassung sind, dass es sich beim Bau von Kindertagesstätten und Wohnungen für einkommensschwächere Bevölkerungsgruppen um eine originär kommunale Aufgabe handelt." Kucharcik erklärt damit eine Tatsache, die nicht strittig ist. Weiter sagt er: "Wir haben der Stadt Olching angeboten, nach Ablauf der Bindungsfrist von 25 Jahren auch für den Flächenanteil der geförderten Wohnungen einen Pachtzins in Höhe von drei Prozent zu zahlen." Die Mischkalkulation erklärt auch das nicht. Weitere Nachfragen wollen die Vorstandsmitglieder in einem Pressegespräch beantworten.

Das Angebot liegt der Stadt vor und wird geprüft, erklärt Bürgermeister Andreas Magg (SPD). Ob die geforderten Pachtzinsen mit dem Wertgutachten für das Grundstück vereinbar sind, könne er vor Abschluss der Prüfung nicht sagen. Über die Zukunft des Projekts soll nach Vorlage der Ergebnisse der Hauptausschuss im Herbst beraten.

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