Olching:Doppelehe ein Fall für die Justiz

Metzgermeister heiratet zuerst in der Karibik und dann in Olching

So sieht ein Albtraum aus: Ein Paar steht samt Hochzeitsgästen vor dem Standesamt, alle sind voll freudiger Erwartung. Dann passiert, was keiner für möglich hält. Die Standesbeamtin eröffnet dem Paar, dass es nicht heiraten dürfe. Und zwar deshalb, weil der Mann bereits verheiratet sei. Was sich anhört, wie eine Szene aus einem Klamauk-Film, ist tatsächlich passiert. Im Standesamt von Olching, im Frühsommer 2012.

Metzgermeister Anton B. wollte sich mit seiner Partnerin Claudia M. vermählen, als ihn die Standesbeamtin mit der Tatsache konfrontierte, dass er 2010 bereits einer anderen Frau auf der Karibik-Insel Tobago sein Ja-Wort gegeben habe. Anton B. war baff. Claudia M., die davon angeblich nichts wusste, fing an zu weinen, als ihr Fotos ihres Zukünftigen von der Hochzeit unter Palmen mit einer anderen Frau vorgelegt wurden. Gleichwohl bestand sie darauf, den Metzger an ihrer Seite jetzt und sofort zu heiraten.

Anton B. versicherte der Standesbeamtin dass es sich bei der Eheschließung auf Tobago gar nicht um eine richtige Hochzeit gehandelt habe, sondern nur um eine "Gaudi-Hochzeit" mit seiner damaligen Lebensgefährtin. Es war aber keine "Gaudi-Hochzeit", sondern eine rechtskräftig Ehe. Auch wenn Anton B. beteuerte, dass er seinerzeit heillos betrunken gewesen sei und die Zeremonie auf Englisch gehalten worden sei, was er nur bruchstückhaft beherrsche. Als seine damalige Partnerin aber "Yes" gesagt habe, "hab ich auch Yes gesagt", so der 46-Jährige. Aus diesem Grund hatte das Amtsgericht Fürstenfeldbruck den 46-Jährigen ebenso wie Claudia M. wegen eines Vergehens der Doppelehe zu Geldstrafen in Höhe von 2400 und 3000 Euro verurteilt. Gegen diese Entscheidung legten die beiden an diesem Donnerstag vor dem Landgericht München II Berufung ein.

Da dem Standesamt Olching außer den Fotos von der Hochzeit auf Tobago keine Dokumente, etwa die Heiratsurkunde, vorlagen, musste Anton B. auf die Schnelle eine eidesstattliche Versicherung abgeben. Er schwor, er sei nicht verheiratet. Somit hatte das Paar im Juni 2012 den Bund fürs Leben doch noch schließen können. Allerdings ließ die Standesbeamtin aus Olching die Sache nicht auf sich beruhen. Sie forschte nach, und konnte über die Deutsche Botschaft in der Karibik tatsächlich die Heiratsurkunde von Anton B. und seiner damaligen Frau ausfindig machen. Damit wurde die Eheschließung eine Sache für die Justiz. Der Metzgermeister hatte seine Urkunde von der Hochzeit in der Karibik bei einem Streit mit seiner damaligen Frau übrigens im Kamin verbrannt. Zurück in Deutschland hatten sich die beiden getrennt. Anton B. lernte Claudia M. kennen.

Die Nagelstudioinhabern machte vor dem Landgericht keine Angaben. Nur Anton B. beantwortete die Fragen von Richterin Sabine Klemt, die über die "Gaudi-Hochzeit" staunte. Als die Vorsitzende dem Metzger in Aussicht stellte, die verhängte Geldstrafe von 120 auf 90 Tagessätze zu senken, willigte Anton B. ein. Somit ist er nicht vorbestraft. Statt 2400 Euro muss er nurmehr 1800 Euro zahlen. Das Verfahren gegen Claudia M., von der sich der 46-Jährige inzwischen getrennt hat, wurde gegen ein Geldauflage in Höhe von 500 Euro eingestellt.

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