Olching:Bewährungsstrafe für gewalttätigen Ehemann

Amtsgericht verurteilt 29-Jährigen wegen gefährlicher Körperverletzung. Der Olchinger hatte seine Frau getreten

Von Ariane Lindenbach, Olching

Am Ende hat alles Leugnen der Ehefrau nichts genützt: Ihr 29 Jahre alter Mann ist am Mittwoch in einem Prozess wegen gefährlicher Körperverletzung an seiner ein Jahr jüngeren Frau verurteilt worden. Nach der Aussage einer unbeteiligten Augenzeugin, die bei den ersten beiden Verhandlungsterminen gefehlt hatte, war der Richter nun davon überzeugt, dass der 29-Jährige seine Frau an den Haaren aus dem Auto gezerrt, sie geschlagen und getreten hatte. Er verhängte gegen den einschlägig vorbestraften Facharbeiter eine zwölfmonatige Freiheitsstrafe. Sie wird für vier Jahre zur Bewährung ausgesetzt. Außerdem muss er 3000 Euro Geldauflage an den Verein Frauennotruf Fürstenfeldbruck bezahlen.

An einem Abend im Mai gegen 20 Uhr war das Paar, das im östlichen Landkreis lebt, mit seinem Auto unterwegs. In Olching kam es zu einem Streit. Der Anklage zufolge zog der 29-Jährige seine Frau an ihren langen Haaren aus dem parkenden Auto, schlug sie, warf sie zu Boden und trat ihr gegen den Kopf und in den Bauch. Dabei brach er ihr zwei Finger und sie hatte ein blaues Auge. Von einer Auseinandersetzung berichteten auch der Angeklagte und seine Frau in den vorangegangenen Verhandlungen. Die Vorwürfe aus der Anklageschrift jedoch leugneten beide. Nach ihrer Darstellung ging die Aggression von der Frau aus, die Finger hatte sie sich angeblich selbst gebrochen, als sie vor lauter Wut gegen das Armaturenbrett schlug.

Der Vorsitzende Richter Johann Steigmayer und die Staatsanwältin hatten an dieser Version bereits in der letzten Sitzung starke Zweifel geäußert und der 28-Jährigen vorgeworfen, sie lüge zugunsten ihres Mannes. Am Mittwoch erschien nun endlich die Augenzeugin. Wie sie berichtete, fuhr sie an dem fraglichen Abend Richtung Gröbenzell, als ihr auf der Gegenseite das Auto des Angeklagten auffiel. Nach ihrer Schilderung parkte es bereits am Straßenrand, der Angeklagte stieg aus der Fahrertür, öffnete die Beifahrertür und zerrte seine Frau an den Haaren ins Freie. Mit den jeweiligen Türen war sich die 50-Jährige nicht mehr ganz sicher. Doch dass der Angeklagte seine Frau geschlagen und getreten hatte, hatte sie sicher beobachtet.

Die Zeugin war aus ihrem Auto gestiegen, um den Angriff gegen die junge Frau zu stoppen. Der Mann habe sofort aufgehört und sich ihr zugewandt: "Er war betrunken, hatte eine Fahne. Er hat die Hose runtergezogen und mir seinen blanken Hintern gezeigt." Laut der 50-Jährigen hielt sich der Angeklagte dann aber von ihr fern. Sie bot seiner Ehefrau noch an, diese mitzunehmen. Das habe die aber nicht gewollt, berichtete die Zeugin. Bei welcher Gelegenheit das Fenster im Auto des Angeklagten zu Bruch gegangen war, hatte sie nicht beobachtet. Der Angeklagte und seine Frau hatten behauptet, es sei gebrochen, als er von außen mit bloßer Hand gegen die Scheibe geklopft hatte.

"Es ist offensichtlich, dass Ihre Frau gelogen hat", stellte der Vorsitzende bei seiner Urteilsverkündung fest. Die Staatsanwaltschaft wird sich nun sämtliche Aussagen der Ehefrau noch einmal anschauen und dann entscheiden, ob gegen die 28-Jährige noch ein Verfahren wegen uneidlicher Falschaussage eröffnet wird. Wie der Richter anmerkte, hatte die Ehefrau bei der vorherigen Verhandlung blaue Flecken an den Unterarmen. "Möglicherweise hatte sie Angst gegen Sie auszusagen."

Weil es sich um die erste Haftstrafe des 29-Jährigen handelt, setzte sie der Richter zur Bewährung aus. Die Staatsanwältin hatte zuvor beantragt, den Angeklagten für eine Zeit von zehn Monaten ins Gefängnis zu stecken.

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