Neue gesetzliche Regelung:Mieten sollen langsamer steigen

Die SPD will die Erhöhung wie in München innerhalb von drei Jahren auf 15 Prozent begrenzen. Damit stößt sie bei den Bürgermeistern der Großgemeinden auf offene Ohren.

Von Andreas Ostermeier

Mietsteigerungen sollen im Landkreis künftig geringer ausfallen als nach Mietrecht erlaubt. Die Kreis-SPD fordert Städte und Gemeinden auf, die von Mai an gesetzlich mögliche Einschränkung von Mieterhöhungen zu nutzen. Im Brucker Land soll sie ebenso gelten wie in München. In der Landeshauptstadt können Mieten künftig innerhalb von drei Jahren nur noch um maximal 15 Prozent erhöht werden, statt um 20, wie es die Mietgesetze vorsehen. Die SPD verspricht sich von dieser Lösung einen Schritt hin zum Erhalt bezahlbarer Wohnungsmieten im Zuzugsbereich rund um München.

Mit ihrer Forderung stößt die SPD vor allem bei den Kommunen im östlichen Landkreis auf offene Ohren. So wollen Germering, Olching oder Puchheim, dass die Mieterhöhungsbremse möglichst bald auch in ihren Gemeindegebieten gilt. Germerings Oberbürgermeister Andreas Haas (CSU) sagte, die Stadt werde sämtliche Mittel ausschöpfen, um im Stadtgebiet bezahlbare Wohnungen zu erhalten. Auch seine SPD-Amtskollegen Norbert Seidl, Puchheim, und Andreas Magg, Olching, wollen ihren Stadtratsgremien die Aufnahme in den Kreis der Kommunen vorschlagen, in denen die Mietbremse gelten soll.

Dies ist nämlich nicht für jede Kommune möglich. Neben München sollen von einer maximalen Mietsteigerung von 15 Prozent nur Städte und Gemeinden Gebrauch machen dürfen, die entweder mehr als 50 000 Einwohner haben oder in der Region München liegen. Die Staatsregierung will laut Justizministerin Beate Merk (CSU) dadurch vor allem in den Ballungsräumen "bezahlbaren Wohnraum" erhalten. Auch der Gröbenzeller Mieteranwalt Peter Irrgeher befürwortet die sogenannte Kappungsgrenze als für den "Münchner Raum auf jeden Fall sinnvoll". Was für die Mietwohnungen in der Landeshauptstadt gelte, das gelte auch für das Umland, sagt Irrgeher. Der Zuzugsdruck wirke sich dort ebenso auf die Mietpreise aus.

Für Magg und Seidl ist die Mietbremse allerdings nur ein kleiner Schritt zugunsten der Mieter. Denn die Nachfrage nach Wohnraum in und um München wird dadurch nicht gebremst. Magg plädiert deshalb dafür, sich Gedanken über eine Verringerung des Zuzugs zu machen. Er fordert eine Regionalpolitik, die es den Einwohnern anderer Gegenden ermögliche, an ihren Orten Arbeit zu finden. Seidl kritisiert das Fehlen eines kommunalen Wohnungsbaus im Landkreis. Eine Höchstgrenze für Mieterhöhungen schütze zwar Mieter, sagte er, schaffe aber keine neuen Wohnungen.

Ein weiteres Kriterium für die Zustimmung der Staatsregierung zur Mieterhöhungsbremse ist die Zugehörigkeit einer Stadt oder Gemeinde zur Wohnungsgebiete-Verordnung. Hinter dem Begriffsungetüm verbirgt sich eine Regelung, die es Neueigentümern von Mietwohnungen schwerer macht, ihren Mietern zu kündigen. Den Kommunen, die unter diese Verordnung fallen, bestätigt der Freistaat, dass in ihren Gebieten die "ausreichende Versorgung der Bevölkerung mit Mietwohnungen zu angemessenen Bedingungen besonders gefährdet ist". Um dieser Gefährdung entgegenzuwirken, sollen auch die Mieten nicht so schnell steigen können wie anderswo. Zu den Kommunen, die unter die Verordnung fallen, zählen im Landkreis die Städte Fürstenfeldbruck, Germering, Olching und Puchheim sowie die Gemeinden Emmering, Mammendorf und Schöngeising.

Nicht in den Katalog aufgenommen ist hingegen Gröbenzell. Das möchte SPD-Gemeinderat Peter Falk ändern. Er fordert von Bürgermeister Dieter Rubenbauer (CSU), sich um die Aufnahme in die Verordnung zu bemühen. Gröbenzell ist nach Falks Worten die einzige direkte Nachbargemeinde von München, in der nicht der bestmögliche Mieterschutz gilt. Auch was die Mietbremse angeht, könnte sich dies negativ auswirken, befürchtet Falk. Den Zweiten Bürgermeister von Gröbenzell, Walter Strauch (CSU), bekümmert dies offensichtlich nicht. Was die Möglichkeit einer geringeren Mietsteigerung angeht, so wartet Strauch auf die Anfrage aus dem Justizministerium. Dann werde Gröbenzell auch eine Stellungnahme abgeben. Wie die aussehen wird, dazu mag Strauch noch nichts sagen, weil dies erst unter den Gemeinderäten diskutiert werden müsse. Nur eine grobe Richtung gibt er an: Es gehe wohl "tendenziell" in Richtung Mieterschutz, sagte Strauch.

Falk will überdies im Kreistag erreichen, dass beide Verbesserungen des Mieterschutzes künftig im gesamten Landkreis gelten sollen. Doch das Interesse bei den kleineren Gemeinden scheint nicht besonders groß zu sein. Mammendorfs Bürgermeister Johann Thurner (Bürgergemeinschaft) sagt, die mögliche Begrenzung der Mietpreissteigerung auf 15 Prozent sei bislang noch gar kein Thema im Gemeinderat gewesen. Zwar gehöre Mammendorf zu den Kommunen, in denen die Staatsregierung die Versorgung mit Mietwohnungen als gefährdet ansieht, doch von starken Mietsteigerungen wisse er nichts. Auch einen Mietspiegel gibt es in der Gemeinde nicht, Thurner hält ihn auch für verzichtbar.

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