Nach Kindesentführung im August:Keine Spur von Sacha

Im August wurde Sacha gewaltsam in Eichenau entführt - von der eigenen Mutter. Noch immer gibt es keine Spur. Der Vater führt ein Leben im Ausnahmezustand.

Stefan Salger

Wirklich in Worte fassen lassen sich die Gefühle des 54 Jahre alten Vaters ganz sicher nicht. Bei einem Spaziergang am Nachmittag des 17. August am Starzelbach hatten ihn drei oder vier unbekannte Männer gemeinsam mit der getrennt lebenden Mutter das damals 17 Monate alte gemeinsame Kind mit Gewalt entrissen und waren offenbar ins Ausland geflüchtet. Seither fehlt von dem kleinen Sacha jede gesicherte Spur.

Er hinterlässt eine schmerzhafte Lücke, die sich nicht schließen lässt. Mehr als zwei Monate ist das her, und immer noch weiß der Vater nicht, wie es seinem Sohn geht. "Ich mache mir größte Sorgen um meinen kleinen Sohn", sagt er.

Seit jenem Dienstag ist es ein Leben im Ausnahmezustand, voller Ungewissheit. Der Aufenthaltsort des Kindes ist ebenso unbekannt wie der seiner Mutter, einer 38 Jahre alten Französin, die zuletzt eine Adresse in Paris angegeben hatte, dort aber nicht lebt. Vater und Mutter haben das gemeinsame Sorgerecht, das Kind wurde in acht Monaten vor dem Überfall aber allein vom Vater betreut. Streng juristisch handelt es sich dennoch nicht um eine Entführung, sondern um eine "Kindesentziehung Minderjähriger".

Die Polizei geht davon aus, dass für das Kind keine Gefahr für Leib und Leben besteht und hat die Ermittlungen "zunächst abgeschlossen", wie ein Sprecher des Polizeipräsidiums Oberbayern Nord bestätigt. Zwar dauert das Verfahren der Staatsanwaltschaft München II, auch wegen des Verdachts auf gefährliche Körperverletzung, an. Im Blick sind dabei aber lediglich die mutmaßliche Täterin und ihre Mittäter-durchaus "vielversprechende Ansätze" gebe es, versichert eine Sprecherin.

Für die Rückführung des Kindes freilich ist die Strafvervolgungsbehörde ebenso wenig zuständig wie das Familiengericht in Fürstenfeldbruck. Jenes hat sich per einstweiliger Entscheidung für zuständig erklärt, dem Vater das alleinige Aufenthaltsbestimmungsrecht zugesprochen und die Mutter verpflichtet, das Kind dem Vater zuzuführen. Gelänge es, alle Beteiligten vorzuladen, dann könnte in einer Hauptverhandlung die künftige Betreuung des Kindes geregelt werden.

Soweit aber ist es längst noch nicht. "Man tritt auf der Stelle", klagt der in Eichenau wohnende Vater, der seine Verzweiflung darüber nicht verbergen kann. Was nützt es, dass er das Recht auf seiner Seite wähnt, wenn er es nicht durchsetzen kann?

Nachdem sich das französische Familiengericht mittlerweile für nicht zuständig erklärt hat, stellte der Vater einen Rückführungsantrag an das französische Justizministerium. Bis heute gibt es keine Antwort.

Es mag ermittlungstaktische Gründe für die Funkstille geben. Deshalb hält sich der Eichenauer zurück mit Kritik an den deutschen und französischen Behörden. Auf eigene Faust will der 54-Jährige jedenfalls nichts unternehmen: "Das ist nicht meine Art, ich verabscheue Gewalt", betont er. Außerdem vertraue er nach wie vor auf die Rechtstaatlichkeit Deutschlands und Frankreichs. Immer wieder hat der Vater versucht, Kontakt zur Mutter aufzunehmen.

Eine Antwort bekam er aber auf seine zahlreichen E-Mails und SMS bislang nicht. Dass es Sacha gut geht, das ist der Polizei zufolge lediglich dem Schreiben der Kanzlei zu entnehmen, von der sich die Mutter vertreten lässt. Belastbare Belege dafür aber gibt es nicht-für Sachas Vater geht der Albtraum damit weiter.

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