Nach jahrelanger Planung:Gericht kippt Olchinger Umfahrung

Lesezeit: 2 min

Die Verbindung nach Eichenau hat laut Urteilsbegründung nicht mehr die Bedeutung einer Staatsstraße. Deshalb sind die Planungen hinfällig. Die Befürworter hoffen allerdings, dass das letzte Wort noch nicht gesprochen ist.

Andreas Ostermeier und Erich C. Setzwein

Die Südwest-Umgehung von Olching steht vor dem Aus. Das Verwaltungsgericht München kippte in einem Urteil die Baugenehmigung für die Straße. Zur Begründung heißt es in dem Urteil, das am Mittwoch bekannt gegeben worden ist, dass die Straße zwischen Eichenau und Olching nicht mehr die Funktion einer Staatsstraße erfülle und die Planungen deshalb hinfällig seien. Bereits in der Verhandlung am Dienstag hatte sich die Bewertung der Staatsstraße als Knackpunkt herausgestellt. Offenbar haben die Vertreter von Straßenbauamt und Regierung das Gericht nicht überzeugen können, dass der Straße eine so wichtige Bedeutung zukommt. Wird die Straße von einer Staats- zu einer Kreisstraße abgestuft, muss sich der Kreistag mit der Frage einer Olchinger Umgehung befassen. Das Urteil ist jedoch noch nicht rechtskräftig, eine Berufung ist nach Angaben von Ewald Zachmann, dem Anwalt des Klägers und Olchinger Stadtrat der Freien Wähler, vom Gericht allerdings abgelehnt worden.

Vorläufig unberührt bleiben die Grundstücke im Südwesten von Olching. Die Planung für die Umgehungsstraße an dieser Stelle ist hinfällig. (Foto: Johannes Simon)

Bei den Gegnern einer Umgehung löste der Urteilsspruch am Mittwoch Begeisterung aus. Zachmann zeigte sich in einer ersten Reaktion sehr erfreut. Schließlich würden nur ganz wenige derartige Verfahren von Klägern gewonnen, sagte er. Kläger Franz Xaver Geith sagte: "Für uns ist das das Höchste." Ähnlich euphorisch klang Gert Schlenker von der Bürgerinitiative Ortsentwicklung Olching (BIOO): "Wir sind ganz aus dem Häuschen." Die Begeisterung lag freilich auch daran, dass die Umfahrungsgegner mit einem solchen Urteil nicht gerechnet hatten. In der Verhandlung am Dienstag wurden ihre Anliegen, wie der zusätzliche Lärm am westlichen Stadtrand oder die Zerschneidung des Naherholungsgebiets auch nur kursorisch behandelt. Das bedauern auch die Grünen in einer Pressemitteilung, "freuen sich" ansonsten aber "über den erzielten Erfolg".

Bei den Befürwortern der Umgehung war die Stimmung dagegen trüb. "Das ist kein schöner Tag für Olching", sagte Zweiter Bürgermeister Robert Meier (CSU), der momentan die Amtsgeschäfte im Rathaus führt, weil Bürgermeister Andreas Magg (SPD) im Urlaub weilt, und verwies auf die breite Stadtratsmehrheit für das Projekt. Seit 20 Jahren warte die Kommune auf eine Umgehung, jetzt stehe der Bau einer Straße wieder in den Sternen, sagte Meier. Etwas verständnislos reagierten auch die Planer der Regierung von Oberbayern. Michael Deindl von der Behörde beharrte darauf, dass die Staatsstraße zu Recht so klassifiziert sei und überörtlichen Charakter besitze. Ob die Regierung eine Berufung anstrebt, darüber wollte Deindl am Mittwoch nichts sagen. Erst wolle man die Urteilsbegründung abwarten, sagte er. CSU-Landtagsabgeordneter Reinhold Bocklet forderte gleich am Mittwoch eine gerichtliche Überprüfung des Urteils. Nicht zum ersten Mal habe das Verwaltungsgericht eine "eigenständige Bewertung" einer Straße vorgenommen, sagte er und bezeichnete es als "misslich", dass die Straßenbauplanung mit "derartigen Unsicherheiten rechnen" müsse.

In Eichenau und Gröbenzell wurde das Urteil zustimmend aufgenommen. "Es ist gut, dass eine nicht mit den Nachbarkommunen abgestimmte Planung nicht verwirklicht werden kann", sagte Gröbenzells Bürgermeister Dieter Rubenbauer begeistert. Er habe immer betont, dass es Folgen habe, wenn in dem bestehenden Tangentenviereck überörtlicher Straßen eine Querverbindung geschaffen werde. Falls Olching etwas ähnliches noch einmal machen wolle, "dann nur im Gesamtkonzept in diesem verdichteten Raum", forderte Rubenbauer. Auch Eichenaus Bürgermeister Hubert Jung hat das Urteil überrascht. "Uns als Gemeinde ist immer die Funktion der Staatsstraße bestätigt worden", sagte Jung über die Argumentation des Straßenbauamtes. Die schriftliche Urteilsbegründung wird wohl in drei Wochen vorliegen.

© SZ vom 12.07.2012 - Rechte am Artikel können Sie hier erwerben.
Zur SZ-Startseite

Lesen Sie mehr zum Thema

Jetzt entdecken

Gutscheine: