Mitten in Gröbenzell:Bergsportler zahlen Lehrgeld

Weil die Abteilung erst nach dem Kauf einer Küche Geld von der Gemeinde will, wird ihr Antrag abgelehnt. Das hätten die Antragsteller wissen können

Kolumne von Ariane Lindenbach

Das wird auch nie wieder passieren beim Bergsport!" Wenngleich Gröbenzells Bürgermeister Martin Schäfer bislang nicht als Prophet verblüfft hat, ist es nicht sonderlich gewagt, ihm in diesem Falle zuzustimmen. Denn die Abteilung Bergsport des 1. SC Gröbenzell bleibt auf 53 000 Euro für eine Kücheneinrichtung sitzen. Material- und Handwerkerkosten, wohlgemerkt. Würde man die 1250 Arbeitsstunden noch in Rechnung stellen, kämen nach Berechnung der Bergsportler weitere 67 500 Euro hinzu, also insgesamt rund 120 000 Euro (allerdings inklusive Deckenabstützung der angemieteten Berghütte in Tirol). Die Gesamtkosten wollten die Sportler nicht bezahlt haben, der Antrag lautete nur "auf Investitionskostenzuschuss".

Der Zeitpunkt zur Abstimmung hätte kaum günstiger sein können. Die Gemeinderäte übertrafen sich am Donnerstag in Großzügigkeit: Die Entschädigung für Wahlhelfer erhöhten sie auf 100 Euro, dem Fecht-Club bewilligten sie einen großen Zuschuss zum Kauf einer elektrisch leitfähigen Kunststoff-Fechtbahn mit Antirutschbeschichtung. Die kostet aber auch nur 2781,01 Euro. Und: Der Fecht-Club hat seinen Antrag gestellt, bevor er die Fechtbahn kauft. Nicht danach. Denn, so lauten die Richtlinien der Gemeinde Gröbenzell. Der Antrag auf Bezuschussung muss vom Verein gestellt werden, bevor die Maßnahme abgeschlossen ist.

Wie die Diskussion über den Antrag zeigte, scheint der Abteilung Bergsport genug Gelegenheit zur Antragstellung gegeben worden zu sein. So berichtete Schäfer von zwei Terminen, bei denen er auf die gemeindliche Förderpraxis hingewiesen habe. Allein Gemeinderat Kurt Köppl warb um Nachsicht, schließlich habe früher Zweiter Bürgermeister Walter Strauch, selbst Vereinsmitglied, die Anträge gestellt. Seit er fehle, wisse keiner mehr Bescheid. Das überzeugte keinen im Gremium. Zumal in der Vorlage steht: "In der Vergangenheit wurden Anträge auf Bezuschussung von Maßnahmen an diesem Gebäude trotz nachträglicher Antragstellung abweichend von der genannten Regelung vom Gemeinderat genehmigt."

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