Landgericht:Blind vor Wut auf die Freundin

37-Jähriger soll Brand in Brucker Mehrfamilienhaus gelegt haben

Salwan M. muss blind vor Wut gewesen sein. Am Abend des 14. Oktober vergangenen Jahres hatte er sich mit seiner Lebensgefährtin so sehr gestritten, dass diese die Polizei alarmierte. Der 37-Jährige hatte ihre Wohnung in der Schöngeisinger Straße in Fürstenfeldbruck nicht verlassen wollen. Zwei Beamte erteilten Salwan M. einen Platzverweis. Seine Lebensgefährtin soll ihm kurze Zeit später, in den frühen Morgenstunden des 15. Oktober, mehrere beleidigende Sprachnachrichten geschickt haben. Unter anderem soll sie dem 37-Jährigen geschrieben haben, dass sie seinen Sohn und dessen Mutter "anzünden" werde. Daraufhin soll sich Salman M. entschlossen haben, sich an seiner Lebensgefährtin zu rächen.

Seit Montag muss sich Salwan M. vor der Schwurgerichtskammer am Landgericht München II verantworten. Die Staatsanwaltschaft legt ihm 20-fachen versuchten Mord sowie versuchte besonders schwere Brandstiftung zur Last. Nachdem er die Sprachnachrichten seiner Lebensgefährtin gelesen hatte, soll er laut Anklage mit einem Auto zu dem Anwesen in der Schöngeisinger Straße gefahren sein und dort im Eingangsbereich des Mehrparteienhauses eine brennbare Flüssigkeit ausgeschüttet und in Brand gesetzt haben. Der Angeklagte, so Staatsanwalt Matthias Braumandl, habe seine Lebensgefährtin und deren vermeintlichen Liebhaber, der sich bei ihr aufhielt, töten wollen. Dass auch die übrigen Bewohner des Hauses - zwanzig Personen, darunter vier Kinder im Alter zwischen 7 und 13 Jahren - getötet werden könnten, habe Salwan M. als "Kollateralschaden zumindest billigend in Kauf genommen", heißt es in der Anklage. Das Feuer wurde rechtzeitig bemerkt und konnte gelöscht werden. Gleichwohl erlitten sechs Personen eine Rauchgasvergiftung. Es entstand ein Sachschaden in Höhe von rund 50 000 Euro.

Salwan M. machte zum Auftakt des Prozesses weder Angaben zu seiner Person noch zu der Tat. Während der Ermittlungen hatte er die Vorwürfe von sich gewiesen. Ebenso die Anschuldigung, wonach er die Mutter und Tochter einer Bekannten seiner Lebensgefährtin mit dem Tode bedroht habe. "Ich schneide beiden den Kopf runter", soll M. gesagt haben.

Die Verteidiger des 37-Jährigen, Rechtsanwalt Peter Weitzendörfer und Karl-Heinz Seidl, forderten, das Verfahren auszusetzen. Das Gericht habe ihnen nicht mitgeteilt, dass sich die Besetzung der Kammer mit den beiden Schöffen geändert habe. Außerdem monierte Rechtsanwalt Weitzendörfer, dass ihm und seinem Kollegen keine Auflistung mit sämtlichen Daten vom Handy seines Mandanten rechtzeitig übergeben worden seien. Unter anderem forderte Rechtsanwalt Weitzendörfer, dass aufgrund der Daten des Handys ein Bewegungsprofil des Angeklagten angefertigt werden müsse. Außerdem hätten die Ermittler außer Acht gelassen, dass es auch unter den Bewohnern des Hauses Konflikte gebe. Da nicht mit einer "zeitnahen" Klärung der noch offenen Fragen gerechnet werden könne, verlangten die Anwälte, den Haftbefehl gegen ihren Mandanten aufzuheben. Nach einer längeren Beratung wiesen die Richter der Schwurgerichtskammer die Anträge zurück. Der Prozess wird fortgesetzt.

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