Landgericht:Bewährung für Missbrauch

28-jähriger Fürstenfeldbrucker muss in stationäre Behandlung

Von Florian J. Haamann, Fürstenfeldbruck

Für seine sexuellen Übergriffe auf zwei Mädchen ist ein 28-Jähriger am Freitag vom Münchner Amtsgericht zu einem Jahr und acht Monaten Freiheitsstrafe auf Bewährung verurteilt worden. Zudem wurde die Unterbringung in einem psychiatrischen Krankenhaus verfügt, die ebenfalls auf Bewährung ausgesetzt wurde. Dafür verhängte das Gericht ein engmaschiges Geflecht an Auflagen.

So hat sich der Angeklagte dazu bereit erklärt, sich unverzüglich in eine freiwillige stationäre Therapie zu begeben. Dort muss er so lange bleiben, bis die Ärzte ein Therapiekonzept für die Zukunft entwickelt haben und erste Fortschritte erkennen. Direkt im Anschluss muss er dann in einer forensischen Fachambulanz seine Behandlung, insbesondere eine Sexual- und eine Sozialtherapie, fortsetzen. Zudem bekommt der Mann eine Führungsaufsicht und einen Bewährungshelfer, bei dem er sich regelmäßig melden muss. Außerdem muss er alle drei Monate einen Fortschrittsbericht an das Gericht abgeben. Die Bewährungszeit beträgt fünf Jahre.

Im Mai und Juni 2015 hatte der Mann zuerst ein Mädchen gefragt, ob er ihre Vagina sehen darf und dann einem zweiten Mädchen zwischen die Beine gefasst. Das Gericht sah es als erwiesen an, dass der 28-Jährige aufgrund einer angeborenen Intelligenzminderung und zahlreicher Störungen die Grenze zum Schwachsinn überschritten hat und deshalb vermindert schuldfähig ist, zudem seien die Taten das Ergebnis seiner pädophilen Neigung, die aber noch nicht als krankhaft eingestuft werden kann. "Es waren seine erste Taten, er hat lange mit sich gekämpft und hatte nie die Chance, seine Probleme mit jemandem aufzuarbeiten. Deshalb sollten wir ihm jetzt nicht die Bewährungschance entziehen", erklärte die Vorsitzende Richterin. Der Prozessverlauf habe gezeigt, dass der Angeklagte den ersten Schritt gemacht und sich geöffnet habe. "Sie fangen an, ihre Taten zu reflektieren. Nun müssen Sie sich damit auseinandersetzen. In Freiheit, aber nicht alleine. Deswegen gibt es die Weisungen, die nahe an eine Unterbringung herankommen. Denn alleine schaffen Sie das nicht."

Zu Gunsten des Angeklagten wurde auch gewertet, dass er seine Tat sehr früh im Prozess gestanden und damit den Opfern eine Aussage vor Gericht erspart hat. Dazu kommt, dass er nicht vorbestraft war und immer wieder, auch unter Tränen, betont hat, wie leid ihm seine Taten tun. Ebenso habe er durch die Erklärung seiner pädophilen Neigungen geholfen, das Tatmotiv zu ermitteln und damit einen Lösungsweg zu finden.

Mit dem Urteil orientiert sich die Richterin am Antrag des Verteidigers. Der Anwalt hatte eine Gesamtstrafe von einem Jahr und sieben Monaten auf Bewährung gefordert, zudem eine Betreuung und eine ambulante Therapie. Die Staatsanwaltschaft dagegen hatte eine Haftstrafe von zwei Jahren und vier Monaten ohne Bewährung gefordert und zudem eine Unterbringung in einem psychiatrischen Krankenhaus. Das Urteil ist noch nicht rechtskräftig.

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