Kriegswaffe im Keller:Kalaschnikow als Pfand

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Ein 51-jähriger Maisacher ist wegen des Besitzes eines Sturmgewehres zu einer Bewährungsstrafe verurteilt worden. Ein ehemaliger Mieter hatte der Polizei einen Tipp gegeben.

Ariane Lindenbach

Ein 51 Jahre alter Maisacher ist wegen Verstoßes gegen das Kriegswaffenkontrollgesetz zu einer 15-monatigen Bewährungsstrafe verurteilt worden. Der Arbeiter hatte ein Schnellfeuergewehr der Marke Kalaschnikow samt Munition sowie ein Kleingewehr mit fünf Schalldämpfern als Pfand für Mietschulden seines ehemaligen Mieters behalten. Nachdem die Waffen im Haus des Arbeiters sichergestellt worden waren, beschäftigte sich nun das Schöffengericht unter Vorsitz von Martin Ramsauer mit dem Fall.

Das unter dem Namen AK 47 bekannte Sturmgewehr ist dem Gesetz nach eine Kriegswaffe, ebenso die dazugehörige Munition. Auf ihren Besitz steht eine Mindeststrafe von einem Jahr. Dieser Besitz wurde vom Angeklagten nicht bestritten - was auch wenig gebracht hätte, da das Gewehr Anfang Februar 2012 bei einer polizeilichen Durchsuchung in seinem Haus gefunden worden war. Wie sich in der einige Stunden dauernden Verhandlung herausstellte, ist der 52-jährige ehemalige Mieter des Maisachers wegen Steuerhinterziehung in Haft; er wurde zur Verhandlung von der Polizei vorgeführt. Kurz nach seiner Festnahme vor einem Jahr beschuldigte er den Angeklagten, die Waffen zu besitzen, der rechten Szene anzugehören und regelmäßig Schießübungen auf seinem entlegenen Grundstück zu veranstalten.

"Der hat ja dauernd gelogen", entgegnete der Angeklagte auf die Behauptung und bestritt sämtliche Anschuldigungen. Er erklärte, die Waffen von dem 52-Jährigen bei dessen Auszug als Pfand für die Mietschulden behalten zu haben. Als Sportschütze, der selber rechtmäßig sieben Schusswaffen besitzt, habe er schon gewusst, dass eine Kalaschnikow eine Kriegswaffe ist, räumte der Angeklagte ein. Da sein Mieter jedoch - wie er erst bei dessen Auszug erfahren habe - jahrelang von der Polizei gesucht wurde und die meiste Zeit einen falschen Namen benutzt hatte, habe er befürchtet, das Geld sonst gar nicht mehr wiederzusehen, erklärte der Maisacher.

Der Kriminalbeamte, der den Angeklagten vernommen hatte, bestätigte, dass dieser von Anfang an erklärt hatte, die Waffen gehörten dem 52-Jährigen und er habe sie lediglich als Pfand einbehalten. Die Anschuldigungen des ehemaligen Mieters stufte er als "einfach nicht nachvollziehbar" ein. Der Polizist äußerte den Verdacht, der Mieter wolle lediglich "mit aller Gewalt durch seine Aussagen seine eigene Situation verbessern".

Der 52-Jährige selbst erneuerte freilich seine Beschuldigungen, darunter die regelmäßigen Treffen von Rechtsradikalen. Allerdings wies seine Aussage ganz offensichtlich erhebliche Widersprüche auf. Überdies wurden seine Angaben weder von seinem damaligen Mitbewohner noch von seiner Verlobten bestätigt, die seinerzeit ebenfalls dort gelebt hatte.

Obwohl der Staatsanwalt dem Angeklagten durchaus Glauben schenkte, beantragte er unter Verweis auf die hohe Mindeststrafe eine Bewährungsstrafe von 21 Monaten. Der Verteidiger hingegen plädierte auf lediglich ein Jahr. Das Gericht blieb mit seiner Entscheidung in der Mitte; die Behauptungen des ehemaligen Mieters seien ganz offensichtlich falsch, betonte Richter Martin Ramsauer . alin

© SZ vom 09.01.2013 - Rechte am Artikel können Sie hier erwerben.
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