Kommentar:Versäumnis der Gemeinde

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Die Gröbenzeller Bogenschützen können momentan nicht trainieren. Nun muss die Gemeinde die fehlende Genehmigung rasch nachholen

Von Gerhard Eisenkolb

Eigentlich bilden die Ostgemeinden im Landkreis nur einen zusammenhängenden Lärmteppich. Weshalb die Frage berechtigt ist, warum noch so viele Menschen hierher ziehen und hier leben wollen. Eine Antwort könnte lauten, um beherzt den Kampf gegen den unerträglichen Alltagslärm aufzunehmen. So wie eben die Klägerin, die sich durch den Höllenlärm der bisher als nicht gerade eines besonders lauten Treibens verdächtigen Bogenschützen in Gröbenzell zur Wehr setzt. Nun könnte man es sich einfach machen und den in ihrer Ruhe gestörten Anwohnern vorwerfen, egoistisch zu sein und zu wenig Verständnis für die Sportler zu zeigen, die zudem nur in kleiner Zahl an wenigen Stunden in der Woche trainieren.

So zu polemisieren hilft jedoch in einem solchen Fall nicht weiter. Schon eher ein Blick in das Bundesimmissionsschutzgesetz, das eine eigene Sportanlagenlärmschutzverordnung enthält. Hier sind genaue Richtwerte und Ruhezeiten für Immissionen von Sportanlagen im Freien festgelegt. Statt also darüber zu streiten, was zu laut und was noch zumutbar ist, lässt sich das Problem auf einfache Art durch Anwendung dieser Vorgaben lösen. Und es wäre ein Wunder, wenn dabei etwas anderes herauskäme als die Zulässigkeit des Bogensports am Ascherbach. Das eigentlich Ärgerliche ist, dass eine solche Prüfung längst hätte erfolgen müssen. Und zwar bei der verpflichtenden Genehmigung der Anlage durchs Landratsamt. Weil die Gemeinde schlamperte und das versäumte, müssen die Sportler nun dafür büßen. Zum Glück heiligt der gute Zweck nicht die Mittel, sonst würden im Landkreis weiter ungenehmigte Mülldeponien oder Speedwaybahnen gebaut.

Eines sollte man den Anwohnern des Sportgeländes nicht durchgehen lassen. Offenbar haben sie es versäumt, vor der Einreichung der Klage das Gespräch mit den Sportlern zu suchen, die ja ebenfalls ihre Nachbarn sind. Somit blieb die Chance auf eine gute Nachbarschaft mit einer einvernehmlichen Regelung ungenutzt. In der Zeit bis zur Platzgenehmigung lässt sich das ja noch nachholen.

© SZ vom 23.06.2016 - Rechte am Artikel können Sie hier erwerben.
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