Kommentar:Verantwortung der Kommunen

Es genügt nicht, nur vom Tierschutz zu sprechen. Es müssen auch die Mittel dafür zur Verfügung gestellt werden

Von Heike A. Batzer

Immer mehr Menschen haben Haustiere. Tiere bereichern das Leben und sind erwiesenermaßen der körperlichen und psychischen Gesundheit zuträglich. Dennoch haben nicht alle Tiere ein gutes Leben beim Menschen. Manche entwischen, manche werden schlecht behandelt, manche ausgesetzt. Als Fundtiere werden sie dann von anderen eingesammelt und in die Tierheime gebracht. Hier beginnt die Arbeit der ehrenamtlichen Tierschützer. Sie leisten eine wichtige gesellschaftliche Aufgabe. Nur: Finanzieren will das keiner. Deshalb geraten viele Tierheime selbst in Gefahr, nicht überleben zu können.

Hier stehen die Kommunen in der Verantwortung. Sie selbst sind eigentlich für die Aufnahme und Versorgung von Fundtieren zuständig. Es ist deshalb bequem für sie, dass die Tierschutzvereine diese Arbeit übernehmen. Und es ist vor allem billig für sie. Zwar betonen sie, für die einzelnen Fundtiere auch zu bezahlen. Doch dafür müssen die Tierschutzvereine Rechnungen sammlen, stellen, weiterleiten - ein hoher organisatorischer Aufwand. Auch sind die Tagessätze für Tiere in Tierheimen nicht überall gleich. Das heißt, an unterschiedlichen Orten gelten unterschiedliche Regeln.

Die Tierschutzvereine brauchen für ihre Arbeit aber finanzielle Sicherheit. Sie benötigen deshalb ebenso Zuschüsse von Städten und Gemeinden wie andere Vereine oder gemeinnützige Einrichtungen. Auch deshalb, weil die Aufgaben auch im Tierschutz umfangreicher und komplexer werden und deshalb Ehrenamtliche nicht mehr alles leisten können und das Wissen und Wirken von Fachkräften benötigen. All das kostet Geld, dafür reichen Spenden, Mitgliedsbeiträge und Vermittlungsgebühren nicht aus. Die Aktion der Tierfreunde Brucker Land, mit Fundtieren ins Olchinger Rathaus zu kommen, hat das Problem wohl manchem erst vor Augen geführt. Die Kommunen müssen die Tierschützer deutlich besser alimentieren als bisher. Der Zuschuss des Landkreises kann nur ein Anfang sein.

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