Kommentar:Tribut an den Ballungsraum

Sozialhilfeempfänger kommen im teuren Großaum nicht mehr über die Runden. Die Aufstockung mit Landkreismitteln ist folgerichtig

Von Heike A. Batzer

Sozialhilfe ist kein Almosen, sondern auf Sozialhilfe gibt es einen Rechtsanspruch. Sie soll garantieren, dass nicht nur das reine Überleben, sondern auch ein Recht auf Teilhabe am gesellschaftlichen, kulturellen und politischen Leben gesichert ist. Von welchem Betrag in Euro an dieses Ziel erreicht ist, darüber wurde im Landkreis in schöner Regelmäßigkeit politisch gestritten. Die gesetzlichen Vorgaben seien ausreichend, sagten die einen. Eine Art Ballungsraumzulage sei dafür nötig, die anderen. Diese Auseinandersetzung scheint nun vorüber zu sein. Landrat Thomas Karmasin (CSU) will die Zulage, mit der der Landkreis den gesetzlichen Regelsatz derzeit aufstockt, auch künftig gewähren. Eine Mehrheit im Kreistag gilt als sicher.

Es hat lange gedauert, bis sich die Erkenntnis durchgesetzt hat, dass das Leben im Großraum München deutlich teurer ist als anderswo - auch für Menschen, die ihren Lebensunterhalt nicht selbst bestreiten können, weil sie alt, krank oder beides zusammen sind. Leider hatte eine konservative Mehrheit dieses Argument jahrelang ignoriert. Seit renommierte CSU-Sozialpolitikerinnen wie Evelyn Richter und Gisela Schneid, die sich in der Vergangenheit für eine höhere Sozialhilfe stark gemacht hatten, aus dem Kreistag ausgeschieden sind, gab es dort für die Interessen von Menschen, die von staatlicher Grundsicherung leben müssen, keine Mehrheiten mehr.

Dass das nun wieder anders zu werden scheint, ist zu begrüßen. Der Großraum München und darin auch der Landkreis Fürstenfeldbruck gehören zu den teuersten Gegenden im Land. Dem muss Rechnung getragen werden. Nun ist es ja auch nicht so, dass mit etwas mehr als 400 Euro im Monat große Sprünge zu machen sind. Eine demokratische Gesellschaft, die funktionieren möchte, hat aber auch die Pflicht, sich jener Menschen anzunehmen, die am Rande dieser Gesellschaft stehen. Diese Menschen haben ein Anrecht darauf, Teilnehmer sein zu dürfen.

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