Kommentar:Schwierige Abwägung

Wenn Kommunen eine Haftpflichtversicherung für Flüchtlinge abschließen, werden Einheimische benachteiligt, meinen viele Bürgermeister im Landkreis. Dabei gibt es triftige Gründe, die für diese Entscheidung sprechen

Von Andreas Ostermeier

Der Abschluss einer Haftpflichtversicherung ist in der Regel freiwillig. Es gibt eine große Ausnahme: die Haftpflicht für das Auto. Sinnvoll ist das, weil ein Autofahrer sich und andere in große Gefahr bringen und einen beträchtlichen Schaden anrichten kann. Die Kosten für den Ausgleich eines solchen Schadens, besonders wenn eine Person erheblich verletzt worden ist, können schnell die finanzielle Leistungsfähigkeit eines Autofahrers übersteigen. Dagegen muss er sich versichern. Schäden, wie sie von Autofahrern angerichtet werden können und - tatsächlich - auch täglich angerichtet werden, sind von Flüchtlingen nicht zu erwarten. Ebenso wenig wie von Einheimischen. So gesehen haben die Bürgermeister Recht, die eine kommunale Haftpflichtversicherung für nicht notwendig erachten.

Doch ehe man die Idee einer Haftpflicht für Flüchtlinge gänzlich verwirft, sollte der Unterschied beachtet werden, der zwischen Einheimischen und Asylbewerbern beim Geldverdienen und somit beim Bezahlen eines möglichen Schadens besteht. Von jemandem, der einen Beruf hat, kann ein Geschädigter auch dann Geld bekommen, wenn der Schadensverursacher nicht versichert ist. Wer aber, wie ein Asylbewerber, monatelang nicht arbeiten darf oder nur schwer eine Arbeit findet, kann eine Schadensrechnung auch dann nicht begleichen, wenn er es möchte. Der Geschädigte bleibt dann auf seinen Kosten sitzen. Diesen Unterschied sollten auch die Bürgermeister anerkennen, die sagen, sie dürften durch ihre Entscheidung nicht Flüchtlinge bevorzugen, sondern müssten Rücksicht auf Bürger nehmen, die sich eine private Haftpflichtversicherung nicht leisten wollen oder können.

Es ist also eine schwierige Abwägung zwischen der Häufigkeit von Schadensfällen und den Folgen, wenn ein solcher Fall eintritt. Landsberied hält sich mit dem Abwägen nicht länger auf. Die Gemeinde erprobt ein Jahr lang, wie übrigens auch der Landkreis Miesbach, ob eine Haftpflichtversicherung für Flüchtlinge sinnvoll ist. Das Ergebnis wird ausschlaggebend dafür sein, ob man es künftig lässt, oder ob sich andere Kommunen anschließen.

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