In der Planung:Eine Umfahrung für Mammendorf

Gemeinderat schreibt Verlauf für mögliche Südtangente fest

Von Manfred Amann, Mammendorf

Ginge es nach dem Willen des Gemeinderates, dann wäre der Weg für die Planung einer Südumfahrung um Mammendorf nun frei. Nach erneuter Abwägung von Stellungnahmen zur entsprechenden Flächennutzungsänderung, hat der Gemeinderat den möglichen Trassenverlauf für einen neuen Abschnitt der Bundestraße 2 festgeschrieben. Gültigkeit erlangt die Festschreibung jedoch erst nach Genehmigung durch das Landratsamt, die aber aufgrund der umfangreichen Prüfungen während des Verfahrens als sicher gilt. "Man darf aber nicht erwarten, dass das Straßenbauamt nun sofort in die konkrete Planung einsteigt", erinnerte Bürgermeister Josef Heckl (Bürgergemeinschaft). Es sei sogar fraglich, ob die Trasse überhaupt so angenommen wird, denn die Straßenbaubehörde behalte sich mit Blick auf überregionale Auswirkungen auf den Verkehrsfluss vor, auch eine andere Strecke zu wählen.

Dennoch halten die Ortspolitiker die Trassenfestlegung für einen wichtigen Schritt, da so sichergestellt werden kann, dass der gewünschte Weg nicht anderweitig, zum Beispiel durch landwirtschaftliche Gebäude, verbaut werden kann. Nach Auskunft eines Vertreters des Straßenbauamtes auf der Sonderbürgerversammlung im vorigen Jahr sei die Trassenfestlegung auf jeden Fall "ein deutliches Signal nach oben" dafür, dass die Gemeinde möglichst schnell eine Umfahrung will und sich dafür auch schon mächtig ins Zeug gelegt hat. "Bei der Festlegung der Reihenfolge von Straßenbaumaßnahmen gemäß Bundesverkehrswegeplan wird das Engagement der Gemeinde sicher eine Rolle spielen", so der Amtsvertreter.

Der Gemeinderat befasse sich seit 1990 mit einer Umfahrung, erklärte Gemeindechef Heckl, diese sei im Bundesverkehrswegeplan zunächst als "weiterer Bedarf" aufgenommen gewesen und 2016 dann als "vordringlicher Bedarf" für den Zeitraum bis 2030 eingestuft worden. Die Gemeinde habe nun getan, was möglich ist, eine Garantie für den baldigen Beginn eines Planfeststellungsverfahrens könne man davon aber nicht ableiten, nur die Wahrscheinlichkeit, absehbar zum Zug zu kommen, sei womöglich gestiegen. Zur Trassenplanung im Zuge der zweiten öffentlichen Auslegung hatten noch elf Ämter und Institutionen Stellungnahmen abgegeben und 22 Bürger beziehungsweise Familien ihre Bedenken zum Ausdruck gebracht, die jedoch keine Änderung der Planung mehr zu Folge hatten.

In den Bürgereinwendungen wurden hauptsächlich Befürchtungen geäußert, der Ort könnte durch die Bahn im Norden und ein Umfahrung im Süden eingekesselt werden, dass die gewohnten Wegebeziehungen nicht aufrecht erhalten werden könnten und der Erholungswert der Landschaft sinke. Ferner wurde die mögliche Belastung durch Lärm, Abgase und Feinstaub für nahe am schmalen Korridor im Südwesten lebende Familien angeprangert, wirtschaftliche Einbußen für Geschäfte im Ort sowie die Zerstörung der Landschaft samt Biotopverbünden und die Beeinträchtigung des Wasserschutzgebietes als Argumente gegen die Trasse angeführt. Weiter wurde erneut gefordert, auch im Norden eine Trasse zu prüfen und eine Tunnellösung ins den Blick zu nehmen.

Gegen all diese Argumente konnte die Gemeinde auf die im Vorfeld in Auftrag gegebenen Gutachten verweisen. Vom Verkehrsgutachter war die Notwenigkeit einer Umfahrung bestätigt worden, weil der Verkehr auf der Ortsdurchfahrt schon jetzt für die Anwohner nahezu unzumutbar sei und auch noch zunehmen werde. Eine Südumfahrung würde eine höhere Entlastung bringen als eine im Norden, hieß es im Gutachten. Außerdem hatte ein Umweltgutachter deutlich herausgearbeitet, dass der Eingriff in die Natur durch eine Trasse im Norden deutlich gravierender wäre, als im Süden.

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