Gröbenzell:Überwucherte Zäune

Gemeinde appelliert an Gartenbesitzer zum Rückschnitt

In Gröbenzell gibt es viele große Grundstücke mit viel Grün. Das wuchert auch mal über die Grundstücksgrenzen hinaus und muss deshalb regelmäßig zurückgeschnitten werden. Die Gemeinde erinnert deshalb daran, dass nach den Bayerischen Straßen- und Wegegesetz Bäume, Hecken, Sträucher und lebende Zäune nicht in den öffentlichen Verkehrsraum hineinragen dürfen. Dies gilt gleichermaßen für Straßen sowie Geh- und Radwege. "Hier ist ein Lichtraumprofil bis auf eine Höhe von mindestens 2,5 Meter ab der Grundstücksgrenze frei zu schneiden und dauerhaft freizuhalten", heißt es in einer Pressemitteilung. Grundstückseigentümer und Mieter sollten deshalb den Rückschnitt rechtzeitig vornehmen, damit die Pflanzen nicht in den öffentlichen Verkehrsraum überhängen. Denn auch Straßen- und Verkehrsschilder müssen leicht erkennbar bleiben und auch die Straßenbeleuchtung darf nicht zugewachsen sein. Um Streitigkeiten unter Nachbarn zu vermeiden, empfiehlt die Gemeinde, auch den Überhang zu Nachbargrundstücken zurückzuschneiden und die zulässige Höhe nicht zu überschreiten.

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