Gröbenzell:Teure Taxifahrt

Amtsrichter verhängt 1350 Euro Strafe gegen 39-Jährigen

Von aRIANE LINDENBACH, Gröbenzell

Er kam sturzbetrunken aus einem Etablissement. Als ihn das Taxi in Gröbenzell in der falschen Straße absetzt, weigert sich der 39-Jährige, die 16 Euro zu bezahlen. Er wird ausfällig. Der Taxler ruft die Polizei. Die Beamten schlichten die Situation an jenem Abend im Dezember. Nun sitzt der Handwerker wegen Betrugs und Beleidigung vor dem Fürstenfeldbrucker Amtsgericht. Der Vorsitzende Richter befindet den Mann für schuldig und verhängt 1350 Euro Strafe.

Die Taxifahrt von Lochhausen nach Gröbenzell hatte keine Woche vor Heiligabend gegen Mitternacht stattgefunden. Der Angeklagte, ein kräftiges Mannsbild mit 110 Kilogramm, erklärt vor Gericht, er habe sich damals nur geweigert zu zahlen, weil er sich von dem Taxifahrer betrogen gefühlt habe. Dieser hatte ihn nämlich nicht, wie angeblich von ihm verlangt, in die Kirchenstraße gefahren, sondern in die Bahnhofstraße. Die ist zwar die Verlängerung der Kirchenstraße. Doch um dorthin zu kommen, musste das Taxi einen weiteren Weg zurücklegen. Und das kostet. Zu ihm nach Hause wären es nur zehn Euro gewesen, weiß der 39-Jährige, der in der Firma seiner Verlobten auf 500-Euro-Basis angestellt ist. Der Taxifahrer aber verlangte 16 Euro von ihm. "Bescheißen lass ich mich nicht", unterstreicht der Angeklagte.

"Schon auf dem Weg hat er gesagt, dass er nicht zahlen will", schildert der Taxifahrer hingegen. Er beschreibt den Angeklagten als stark betrunken, "er war sehr aggressiv". Aus Furcht vor einer Eskalation und weil man sich "auf dem Land" befand, womit er die Strecke von Lochhausen nach Gröbenzell meint, habe er den Fahrgast ohne Widerspruch gefahren. Wie der Fahrer, durch jahrelange Praxis im Umgang mit Betrunkenen routiniert, ausführt, hatte der Angeklagte beim Einsteigen Gröbenzell als Ziel genannt. Als er dann die genaue Adresse erfragte, sei der Mann ungehalten geworden. "Was willst du von mir", habe er immer wieder krakeelt, während er mit der Faust aufs Armaturenbrett hämmerte. Der Taxler schwieg und verständigte unauffällig die Polizei.

"Der hat nicht mal zur Polizei seine Adresse gesagt", betont der Taxifahrer. Doch die Beamten kannten den Angeklagten und nannten dem Fahrer dessen Adresse, so dass er eine Rechnung dorthin schicken konnte. Die hat der Angeklagte auch bezahlt, was sich strafmildernd auf das Urteil auswirkt. Nicht gemessen hatten die Polizisten damals den Alkoholpegel des Handwerkers. So überschlägt der Vorsitzende Richter Johann Steigmayer nun den Wert. In Anbetracht von zehn Halben Bier und ebenso vielen Schnäpsen kommt er auf rund sechs Promille. Da sich der Handwerker seinerzeit noch orientieren konnte und nach der Schilderung des Taxifahrers auch sinnvolle Antworten gab, berücksichtigt der Richter allenfalls eine eingeschränkte Steuerungsfähigkeit.

Die Staatsanwältin plädiert für eine Verurteilung, der Verteidiger für Freispruch. Ein Betrug setze Vorsatz voraus. Der fehle bei seinem Mandanten, da der ja von Anfang an gesagt habe, er werde nicht bezahlen. Er bedauert dessen Benehmen. Jedoch sollte auch ein Wirt darauf achten, dass sich seine Gäste nicht so stark betrinken, "was leider bei dem Etablissement des öfteren der Fall ist". Der Richter folgt der Argumentation nicht und verhängt 45 Tagessätze zu je 30 Euro.

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