Gröbenzell:Lücke beim Baumschutz

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Den Grenzen des Baumschutzes zeigt diese stark beschädigte Linde auf dem Gelände der katholischen Pfarrei in der Kirchenstraße auf.

(Foto: Johannes Simon)

Rathausmitarbeiter können die Sechs-Wochen-Frist zur Bearbeitung von Fällanträgen nicht einhalten. Der Gemeinderat will der Verwaltung künftig mehr Zeit geben, vertagt aber die Entscheidung

Von Karl-Wilhelm Götte, Gröbenzell

Einen Baum zu fällen, kann für Gröbenzeller Grundstückseigentümer wegen der Baumschutzverordnung zu einem Ärgernis werden. Oft dürfen Bäume selbst dann nicht gefällt werden, wenn sie einem Hausneubau im Wege stehen oder bei einem Sturm zu einer Gefahr für die Häuser werden können. Die erst 2010 novellierte Baumschutzverordnung war jetzt erneut Gegenstand einer leidenschaftlichen Debatte der Räte Diesmal ging es um die Sechs-Wochen-Frist zur Bearbeitung, die in der Verordnung steht und der Verwaltung bei einem Fällantrag nicht ausreicht. Nach längerer Diskussion wurde die Entscheidung vertagt.

35 Fällanträge waren 2015 im Bauausschuss behandelt worden. "Die Frist konnte praktisch nie eingehalten werden", war in der Sitzungsvorlage von Franz Neuner vom Bauamt zu lesen. Geht dem Antragsteller binnen sechs Wochen kein Bescheid der Gemeinde zu, kann er den Baum fällen. Versäumt die Gemeinde wiederum die Frist und verbietet trotzdem das Fällen des Baumes, entscheidet das Verwaltungsgericht München bei einer Klage regelmäßig zugunsten des Baumfällers. Laut Baumschutzverordnung fallen alle Bäume mit einem Stammumfang von mehr 60 Zentimetern, gemessen in einer Höhe von einem Meter über dem Erdboden, unter die Baumschutzordnung.

Markus Rainer (Grüne) plädierte für eine Dreimonatsfrist: "Wenn wir ein Gutachten brauchen, sollen es fünf Monate sein." Andreas Berger (CSU) war dies viel zu lang. "Anträge müssen in zwei Monaten bearbeitet werden." Falls ein Gutachten notwendig sein sollte, könnte von den zwei Monaten abgewichen werden. "Drei Monate mit Gutachten?" So lautete der von Bürgermeister Martin Schäfer (UWG) als Frage formulierte Kompromissvorschlag. Monika Baumann (Grüne) unterstützte den Dreimonatsvorschlag des Rathauschefs. SPD-Gemeinderat Axel von Walter ebenfalls. Er wollte das ausdrücklich "zum Schutz des Bürgers" verstanden wissen. Mit drei Monaten könne er handeln, das sei keine Verschleppungstaktik. Damit war die Diskussion jedoch noch längst nicht beendet. Marianne Kaunzinger (UWG) plädierte ebenfalls für drei Monate, empfahl aber bei einem zu erstellenden Gutachten über einen zu fällenden Baum eine Verlängerung der Frist.

"Gutachten ist ein großes Wort", meinte Martin Runge (Grüne). Eine Expertise könne auch länger dauern. Runge führte ein Beispiel von drei Eschen in der Alpenstraße an, die der Bauausschuss kürzlich besichtigt habe. Ein Gutachter konnte hier nicht schnell genug eingeschaltet werden, weil dieser aufgrund des vorangegangenen Sturmes zu viel zu tun hatte. Drei Monate halte ich für eine Einschränkung von Bürgerinteressen", verteidigte Berger noch einmal seinen Zweimonatsvorschlag. Schließlich lagen drei Vorschläge auf dem Tisch. Der Gemeinderat sah sich jedoch nicht in der Lage, über diese Vorschläge abzustimmen, um eine neue Frist festzusetzen.

Verwaltungsmitarbeiter Franz Neuner, der das Umweltamt im Rathaus leitet, erhielt den Auftrag, folgende drei Alternativen auszuarbeiten: Drei Monate plus zwei Monaten für ein Gutachten, drei Monate inklusive Gutachten oder zwei Monate plus einen Monat für ein Gutachten. Dann soll der Gemeinderat in der Julisitzung über diese Varianten abstimmen.

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