Gröbenzell:Es bleibt beim Versuch

Voranfrage des Landratsamts für Flüchtlingsunterkunft fällt im Bauausschuss durch

Von Gerhard Eisenkolb, Gröbenzell

Auch für den dritten Antrag auf Vorbescheid zur Errichtung eines Flüchtlingsheims in Gröbenzell hat die Gemeinde dem Landratsamt die Zustimmung verweigert. Weil die Unterlagen laut dem Sitzungsleiter und Zweitem Bürgermeister Martin Runge (Grüne) "schlampig hingeschludert" sind und entscheidende Angaben wie Grund- und Geschossfläche des wohl aus Containern zu errichtenden Gebäudes ebenso fehlen wie Angaben zur Zahl der unterzubringenden Asylbewerber, wurde der Antrag am Dienstagabend im Bauausschuss einstimmig abgelehnt.

Obwohl sich Anwohner mit einer Unterschriftenliste gegen das Bauvorhaben auf einem 1794 Quadratmeter großen Grundstück der Gemeinde an der Ecke Zweig-/Augsburger Straße wehren, verschließt sich der Gemeinderat jedoch nicht grundsätzlich dem Projekt. Nur will die Gemeinde zur Gewährleistung einer besseren Integration nach dem "Gröbenzeller Weg" die Zahl der Untergebrachten auf 50 bis 70 begrenzen.

Markus Rainer, Fraktionssprecher der Grünen, stellt mit Hinweis auf die humanitäre Verpflichtung der Gemeinde, Flüchtlinge in entsprechender Zahl aufzunehmen, fest, die Grünen könnten sich an dieser Stelle durchaus eine Flüchtlingsheim vorstellen. Schlage das Landratsamt ein Quartier mit 50 Plätzen vor, werde das Einvernehmen erteilt. Im Prinzip gilt das auch für die CSU. Laut Thomas Breitenfellner haben für die Christsozialen allerdings andere Standorte Vorrang, wie das Züblin-Gelände an der Lena-Christ-Straße oder die Erweiterung der bestehenden Wohncontainersiedlung an der Olchinger Straße. Wegen der "sehr dichten Wohnbebauung" im Umfeld der Zweigstraße sollte dieser Standort erst mit Asylbewerbern belegt werden, wenn andere Möglichkeiten ausgeschöpft sind. Breitenfellner wies noch auf ein weiteres Problem hin: den geschützten Baumbestand.

Runges Argumentation war differenzierter. Demnach kann die Gemeinde als Grundstückeigentümerin sagen, wie sie sich die Bebauung vorstellt und selbst eine Obergrenze für die Anzahl der Unterzubringenden einziehen. Runge sagte, er sei nur bereit, sich mit "ernsthaften Anträgen" auseinanderzusetzen. Als ärgerlich empfindet es der Grüne, dass es der Antragsteller nicht einmal für nötig gehalten habe, sich mit den Vorgaben des Bebauungsplans befassen oder das Vorhaben, wie es sonst üblich sei, mit der Bauverwaltung im Rathaus abzusprechen. Obwohl beispielsweise im Bebauungsplan für die Zweigstraße die Wahl der Dachform freigegeben ist, fragt das vom Landratsamt beauftragte Architekturbüro in dem Antrag zum Vorbescheid nach, ob bei dem vorgesehenen Projekt in Systembauweise mit Flachdächern "von der Festsetzung der Dachform abgesehen werden" kann.

In solchen Detailfragen zeigte sich Runge durchaus bemüht, dem Landratsamt Brücken zu bauen und, wie beim Schallschutz für Schlafräume, Entgegenkommen zu signalisieren. In der Sache fiel das Urteil des Gröbenzeller Baubürgermeisters hart aus. "Im Grund genommen muss man den Eindruck haben, das ist nicht gewollt", lautete Runges Fazit.

Auch eine Vertreterin der Bauverwaltung kritisierte die Angaben als "ungenügend". Es fehlten Hinweise darauf, wie lange die in Systembauweise errichtete Unterkunft stehen solle und ob Befreiungen nötig seien. Runge geht nun davon aus, dass sich das Landratsamt um die Klärung der offenen Fragen bemüht, und er rät dazu, gleich einen regulären "substanziierten" Bauantrag zu stellen. Auch Markus Rainer zeigte sich versöhnlich. Laut Rainer geht die Gemeinde Gröbenzell verantwortungsbewusst mit der Aufgabe um, Flüchtlinge unterzubringen. So suche Bürgermeister Martin Schäfer (UWG) weiter nach geeigneten Immobilien für Asylbewerber. Es könnten mehr kommen, so der Grüne.

Erst am vergangenen Donnerstag hatte der Gemeinderat mit dem Erlass von Veränderungssperren und der Aufstellung von Bebauungsplänen einen Weg beschritten, um die Pläne für zwei Großunterkünfte des Landkreises für Flüchtlinge im Außenbereich zu durchkreuzen. Das am Fischerweg gelegene Vorhaben wird nicht grundsätzlich abgelehnt. Dort geht es um die Größe und die zeitliche Begrenzung. Das zweite Vorhaben auf der Böhmerwiese am Gröbenbach in der Nähe der Bernhard-Rößner-Schule soll ganz verhinder werden, weil es in einem Überschwemmungsgebiet liegt.

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