Gröbenzell:Das Ploppen von Pfeilen

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Nachbarin geht gegen Bogenschützen vor

Von Gerhard Eisenkolb, Gröbenzell

Der Fall der Gröbenzeller Bogenschützen zählt zu den kurioseren Nachbarschaftsstreitigkeiten um Lärm. Schließlich geht es hier um die Ruhestörung beim Aufprall der Pfeile der Sportler auf Zielscheiben. Mitte Juni erzielte eine klagende Nachbarin einen ersten Erfolg am Amtsgericht Fürstenfeldbruck. Deren Anwalt erwirkte eine einstweilige Verfügung, die den Bogenschützen und Pfadfindern das weitere Betreten des von ihnen genutzten gemeindlichen Areals am Fischerweg untersagt. Verstöße, das legte das Gericht fest, können mit einer Geldbuße von bis zu 250 000 Euro belegt werden.

Für die Pfadfinder ist ihr Fischerhäusel auf dem Gelände am Ascherbach ein Ort der Begegnung, an dem sie im Freien ungestört etwas mit Kindern unternehmen konnten. Die Pfadfinder und die Bogenschützen, deren Sport nicht gerade im Ruf steht, besonders laut zu sein, erstaunt gleichermaßen, dass die Klägerin nicht das Naheliegende tat. Das Gespräch soll sie mit ihnen nicht gesucht haben, um eine einvernehmliche Lösung zu finden. Sie wandte sich stattdessen an die Gemeinde als Grundeigentümerin. Und die hätte umgehend reagieren müssen. In einem Punkt hat die Klägerin nämlich Recht. Letztlich handelt es sich bei dem Sportbetrieb und bei den Gruppenstunden der Pfadfinder und deren gelegentlichen Feiern um eine unzulässige Vereinsnutzung. Für das Sport- und Vereinsgelände im Außenbereich fehlt nämlich ein Bebauungsplan. Auf dem Flächennutzungsplan der Gemeinde ist der Bereich westlich des Fischerwegs ein weißer Fleck. Damit gibt es keine Festlegungen oder Vorgaben für eine Nutzung. Da der Gemeinderat will, dass die Bogenschützen und Pfadfinder bleiben, legte sie nicht nur Widerspruch gegen die einstweilige Verfügung ein. Sie ist auch bestrebt, den Fehler, den Zweiter Bürgermeister Martin Runge (Grüne) offen zugibt, zu heilen. Da sie die Planungshoheit hat, will sie mit planerischen Maßnahmen Rechtssicherheit schaffen. In dem nun anstehenden Verfahren wird geprüft, welcher Lärm tatsächlich von den Bogenschützen und Sportlern ausgeht und es wird festgelegt, zu welchen Zeiten gefeiert und Sport betrieben werden darf. Wegen der klaren Vorgaben für Nachbarn und für die Nutzer entstünden auf diese Weise zum Vorteil aller geordnete Verhältnisse.

© SZ vom 09.07.2016 - Rechte am Artikel können Sie hier erwerben.
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