Gröbenzell:Bedroht vom Hochwasser

Das Wasserwirtschaftsamt legt neue Erkenntnisse vor. Demnach stehen bis zu einem Drittel der Häuser in Gröbenzell in Überschwemmungsgebieten. Das wird das Bauen im Ort grundlegend verändern

Von Gerhard Eisenkolb, Gröbenzell

Wer künftig in Gröbenzell bauen oder auch nur eine kleine Gartenmauer errichten will, sieht sich mit neuen Schwierigkeiten konfrontiert. Ein großer Teil der Gemeinde - vor allem der Norden - liegt am Gröbenbach und am Ascherbach in vom Wasserwirtschaftsamt neu kartierten Überschwemmungsgebieten für ein hundertjähriges Hochwasser. Nach einer ersten unverbindlichen, sehr groben Schätzung des Zweiten Bürgermeisters Martin Runge (Grüne) könnte fast jedes dritte bebaute Grundstück in der Gemeinde betroffen sein. Daraus ergeben sich neue Auflagen, die bei Bauvorhaben einzuhalten sind.

Bereits nach dem Junihochwasser des Jahres 2013 hatte sich abgezeichnet, dass die Überflutungen auch eine Folge der enormen Flächenversiegelung waren und die Gröbenzeller sich umstellen müssten. Was vor zweieinhalb Jahren nur vermutet worden war, bestätigt nun die Kartierung des Wasserwirtschaftsamts. Die neuen Überschwemmungsgebiete hat das Wasserwirtschaftsamt in der vergangenen Monaten ermittelt. Die Gröbenzeller müssen nicht nur damit leben, dass vor allem im Nordwesten große Teile des bebauten Gebiets nach starken Regenfällen vom Hochwasser des Gröbenbachs großflächig überflutet werden können, sondern sie müssen nun auch die Konsequenzen tragen.

Das sind vor allem Auflagen für Bauvorhaben. So ist künftig grundsätzlich ist für Neubauten in solchen Überschwemmungsgebieten ein "hochwasserangepasstes" Bauen zwingend vorgeschrieben. Außerdem muss für jede neu bebaute Überschwemmungsflächen ein Ausgleich geschaffen werden. Bauherren benötigen in solchen Gebieten laut Runge zudem nicht mehr nur eine Baugenehmigung, sondern auch eine wasserrechtliche Genehmigung. Das Bauen wird damit erheblich erschwert. Darauf wies Runge in der Gemeinderatssitzung am Donnerstagabend unter dem Tagesordnungspunkt Verschiedenes hin.

Diese Erschwernisse greifen auch für das künftige neue Ortszentrum der Gemeinde in der Bahnhofsstraße. Ein großer Teil der dort gelegenen gemeindlichen Grundstücke gilt nun ebenfalls als "Hochwasserrisikogebiet". Welche Folgen diese Entwicklung für die Gemeinde und für private Bauherren hat, ist lauft Runge noch nicht abzusehen. Ungeklärt ist beispielsweise, wie in Zukunft mit Planungen für Aufenthaltsräume in Kellern oder für Tief- und Duplexgaragen umzugehen ist. Selbst der in Bauangelegenheiten versierte Runge weiß noch nicht, ob die Gemeinde bei Baugenehmigungen in den Überschwemmungsgebieten weiter von dem vereinfachten Genehmigungsverfahren der Freistellung Gebrauch machen kann.

Dafür steht für Runge etwas anderes fest: es pressiert. Der Zweite Bürgermeister wies am Donnerstagabend darauf hin, dass die vorläufige Sicherung der Hochwasserschutzflächen durch das Landratsamt bereits am 31. Januar erfolgt. Dann greifen die Vorgaben und Auflagen. Unter Berufung auf das Landratsamt nannte Runge als Bezugsdatum den Baubeginn. Nur noch für die Bauherren, die vor dem 31. Januar mit den Arbeiten beginnen, gelten die neuen Schutzflächen noch nicht. Runge regte an, die Gröbenzeller in nächster Zeit zu informieren. Beispielsweise bei einer Sonderbürgerversammlung oder einem Informationsabend mit Vertretern des Wasserwirtschafts- und des Landratsamts. Gedanken sollte sich die Gemeinde auch über Poollösungen für Ausgleichsmaßnahmen und über mögliche bauliche Schutzvorkehrungen machen. Vorkehrungen gegen 50- bis 100-jährige Fluten hatte der Gemeinderat noch vor zwei Jahren abgelehnt, weil der noch weitgehend naturbelassene Gröbenbach dazu mit gewaltigen Dämmen und Schutzmauern eingefasst werden müsste. Für Überschwemmungsgebiete gilt eine Reihe von Schutzvorschriften. So ist es dort unter anderem verboten, Mauern oder Wälle quer zur Fließrichtung des Wassers bei Überschwemmungen zu errichten. Neues Bauland ist dort nur ausnahmsweise zulässig.

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