Grafrath:Sanierungsfall Amperbrücke

Der stark befahrene Übergang ist marod. Er muss in einigen Jahren durch einen Neubau ersetzt werden

Von Manfred Amann, Grafrath

Ist die Brücke der B 471 über die Amper in Grafrath baufällig, also ein Sanierungsfall, oder muss sie in absehbarer Zeit sogar durch einen Neubau ersetzt werden? Eine beifällige Äußerung des Planers einer separaten, abgesetzten Parallelbrücke für Fußgänger und Radfahrer in der jüngsten Sitzung ließ vermuten, dass es mit dem Amperübergang nicht zum Besten steht. Klarheit brachte eine SZ-Nachfrage beim zuständigen staatlichen Bauamt. Laut Jessy Swoboda ist die Brücke nicht baufällig, weil man sie sonst ja längst hätte längst sperren müssen. Mittelfristig müsse das Bauwerk wahrscheinlich durch einen Neubau ersetzt werden. Die 1957 erbaute Brücke sei wegen der hohen Verkehrsbelastung der Klasse 45 zugeordnet, erklärt die Ingenieurin. Bei Bundesstraßenbrücken wie in Grafrath werde vor Planungsbeginn eine statische Prüfung durchgeführt, von der hänge ab, wie verfahren werden soll. In der Regel komme für Brücken dieser Kategorie nur ein Ersatzbau in Frage. "Momentan ist die Brücke aber sicherlich noch in keinem Zustand, dass man an eine Erneuerung denken müsste", ergänzt Swoboda. Dies hätten regelmäßige Prüfungen ergeben. Erfahrungsgemäß müsse an der Brücke in den nächsten zehn Jahren nichts gemacht werden. An eine Ertüchtigung wegen des möglicherweise zunehmenden Verkehrs infolge des vierspurigen Ausbaus der B 471 im Osten des Landkreises sei auch nicht gedacht. Eine neue Brücke würde nach den dann geltenden Richtlinien geplant. Das würde mehr Sicherheit für Fußgänger und Radfahrer bedeuten, da diesen bei Neubauten aus Sicherheitsgründen breitere Bereiche zustehen.

Für Grafrath bedeutet dies, dass irgendwann, also in zehn oder noch mehr Jahren, vielleicht eine neue Brücke gebaut wird, die auch dem Sicherheitsbedürfnis der Fußgänger und Radler ausreichend Rechnung trägt. Ob die Gemeinde bis dahin die Verkehrsgefährdung in Kauf nehmen will, die insbesondere von dem zunehmenden Schwerlastverkehr ausgeht, wenn die Fußgänger und Radfahrer weiter nur die etwa einen Meter breiten Hochboards der alten Brücker nutzen können, muss der Gemeinderat entscheiden.

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