Grafrath:Rot schlägt Blau

Urteil gegen zwei gewalttätige Bayern-Fans wird rechtskräftig

Von Andreas Salch, Grafrath

Eigentlich sollte man annehmen, dass alle Fans der Amateurmannschaft des TSV 1860 München am Abend des 12. August 2014 restlos bedient waren. Die "Sechzger" hatten ihr Heimspiel in der Regionalliga gegen den Erzrivalen, die Amateure des FC Bayern München, mit 1:3 verloren. Ein paar Löwen-Fans haben sich dadurch ihre gute Stimmung jedoch nicht vermiesen lassen. Zum Ärger zweier Bayern-Fans, die sich jetzt vor dem Landgericht München II verantworten mussten.

Die zwei "Roten" waren am späten Abend jenes Tages am Münchner Hauptbahnhof in den Allgäu-Express "Alex" nach Buchloe eingestiegen. Allerdings auch die nach wie vor gut gelaunten Löwen-Anhänger. Bis Grafrath ging soweit alles gut. Bayern-Fans und "Sechzger" kamen sich nicht ins Gehege. Als aber fünf Löwen plötzlich eine Polonaise in dem Waggon aufführten, in dem auch die beiden Bayern-Fans aus dem Unterallgäu Platz genommen hatten, kippte die Stimmung. Die Löwen sangen nämlich Schmählieder auf die Bayern-Amateure und titulierten diese als "Hurensöhne". Außerdem sollen die "Sechzger" gegen das Abteilfenster der Bayern-Fans geschlagen haben. Johannes W., einer der Roten, beendete das Treiben abrupt, indem er dem Anführer der Polonaise mit der flachen Hand ins Gesicht schlug. Einen anderen Löwen nahm er in den Schwitzkasten. In dieser Situation soll der zweite Bayern-Fan, Adalbert K., dem Löwen einen Schlag versetzt haben.

Das Brucker Amtsgericht hatte Johannes W. und Adalbert K. deshalb wegen zweifacher vorsätzlicher sowie gefährlicher Körperverletzung zu Geldstrafen in Höhe von 4800 Euro (120 Tagessätze à 40 Euro) sowie zu 4500 Euro (90 Tagessätze à 50 Euro) verurteilt. Der Staatsanwaltschaft war das viel zu wenig, weshalb sie an diesem Dienstag vor dem Landgericht München II in die Berufung ging. Den beiden Bayern-Anhängern dagegen erschien die gegen sie verhängte Strafe zu hart. Auch sie hatten Berufung eingelegt. Doch noch bevor Richterin Sabine Klemt alle Details des Falls neu aufrollte, schlug die Verteidigerin von Johannes K., Rechtsanwältin Silke Ackermann, eine gegenseitige Berufungsrücknahme vor. Der Staatsanwalt stimmte zu. Die beiden Roten kamen so mit einem blauen Auge davon.

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