Geschwister-Scholl-Platz in Fürstenfeldbruck:Gebührenfrei demonstrieren

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Die Soko Tierschutz will am Freitag wieder gegen die Zustände im Schlachthof protestieren. OB Raff wollte dafür kassieren, macht aber einen Rückzieher

Von Peter Bierl, Fürstenfeldbruck

Die Soko Tierschutz wird am Freitag um 14 Uhr auf dem Geschwister-Scholl-Platz in Bruck eine Kundgebung gegen Tierquälerei im Schlachthof abhalten. Der neue Oberbürgermeister Erich Raff (CSU) rückte inzwischen wieder von der Forderung ab, von den Tierrechtlern dafür eine Gebühr von zehn Euro pro laufendem Meter zu verlangen. Das Landratsamt feilt noch an einem Auflagenbescheid, der kostenfrei ist, wie Pressesprecherin Ines Rollecke betonte.

Als die Soko Tierschutz am Dienstag die Kundgebung anmelden wollte, erhielt sie im Rathaus die Auskunft, man werde eine Gebühr von zehn Euro pro laufendem Meter verlangen - wie von kommerziellen Veranstaltern nach der Größe ihres Marktstands. Die Gruppe hakte nach, verlangte eine schriftliche Bestätigung und Begründung und erhielt die Auskunft, "nach erneuter Rücksprache" habe OB Raff einer "kostenfreien Überlassung zugestimmt".

Raff erklärte dazu, dass es eigentlich üblich sei, von politischen Gruppen eine Gebühr zu verlangen. Als Beispiel führte er die AfD an. Diese habe im Vorjahr einen Infostand machen wollen, aber wegen des Geldes darauf verzichtet. Zwischenzeitlich habe Stadtrat Florian Weber (Die Partei) dort eine kleine Kundgebung abgehalten, ohne zu bezahlen. Der OB sieht das nicht als Präzedenzfall, sondern sprach von einem Versäumnis. Jedenfalls wolle er nicht wegen ein paar Euro mit den Tierrechtlern streiten. Er werde aber veranlassen, dass hausintern eine Satzung ausgearbeitet wird, in der die Gebühren festgelegt sind.

Im Landratsamt Fürstenfeldbruck hatte man schon überlegt, welche Abteilung zuständig wäre, falls es zum Streit ums Geld zwischen der Stadt und der Soko Tierschutz gekommen wäre. Die Tierrechtler hätten gegen einen Gebührenbescheid Widerspruch einlegen können und im weiteren Verlauf wäre der Fall bei der Kreisbehörde gelandet. Nach dem Rückzieher kann sich das Landratsamt darauf beschränken, die Demonstration zu registrieren. "Die Kundgebung muss nicht genehmigt, sondern nur angezeigt werden, denn wir haben Demonstrationsfreiheit", betonte Roellecke.

Eine Kundgebung am vergangenen Samstag vor dem Bauernmarkt im Kloster Fürstenfeld hatte OB Raff nicht erlaubt. Sein Argument, es handele sich um keine öffentliche Verkehrsfläche. Auf dem Geschwister-Scholl-Platz hätte er damit kein Problem, hatte er betont - allerdings hat die Fläche im Westen den gleichen Status. Es handelt sich in beiden Fällen um städtische Grundstücke, die zwar nicht öffentlich gewidmet, aber öffentlich zugänglich sind, wie Christian Kieser, der Justitiar der Stadt, der SZ erklärte.

Am Geschwister-Scholl-Platz hängt das mit Umbauten zusammen. Weil das große Loch zur Tiefgarage verschlossen wurde, gelten noch Gewährleistungsfristen. Deshalb ist der Platz noch nicht öffentlich gewidmet, was aber irgendwann der Fall sein werde. Politische Kundgebungen auf solchen Flächen muss deshalb das Liegenschaftsamt auf privatrechtlicher Basis erlauben, allerdings kann eine Kommune dabei nicht willkürlich agieren wie ein privater Grundeigentümer, erklärte Kieser. "Wenn dort bereits politische Veranstaltungen stattgefunden haben, wie auf dem Geschwister-Scholl-Platz, kann man sie nicht einfach verbieten", sagte er. Deswegen ist es für die Gemeinde Gröbenzell schwierig, eine Veranstaltung der AfD im Bürgerhaus zu verhindern.

Anders steht es um öffentlich gewidmete Verkehrsflächen wie Gehsteige, Radwege und Straßen. Das Versammlungsrecht gilt dort uneingeschränkt, kann aber mit Auflagen versehen werden. In Bruck gibt es für solche Flächen laut Kieser sogar eine Gebührensatzung, allerdings ist die eher für kommerzielle Werbeträger oder die Bestuhlung der Gehsteige durch Gastronomen gedacht. Für Ausnahmen sei eine Sondererlaubnis notwendig. Die Tierschützer mussten für die Kundgebung vor zweieinhalb Wochen beim Alten Rathaus nichts bezahlen.

© SZ vom 01.06.2017 - Rechte am Artikel können Sie hier erwerben.
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