Germering:Weniger Parkplätze für neues Hochhaus

ehemaliges Autohaus Moser

Auf dem Gelände eines ehemaligen Autohauses an der Landsberger Straße in Germering wird im nächsten Jahr ein achtstöckiges Hochhaus für für 400 Bewohner entstehen.

(Foto: Günther Reger)

Der Stadtrat weicht von der Stellplatzverordnung ab und erspart dem Bauherrn eines achtstöckigen Gebäudes an der Landsberger Straße eine komplette Tiefgaragenebene

Von Karl-Wilhelm Götte

Wie viele Parkplätze werden für einen Hochhausbau mit 132 Wohnungen in Germering benötigt? Die Stellplatzsatzung der Stadt sieht dafür 184 Parkplätze vor, die der Bauherr, die Münchner Concept Bau GmbH, bereitstellen muss. Das Unternehmen wollte ursprünglich für ihre bis zu acht Stockwerke umfassenden Wohnanlage nur 132 Parkplätze, also pro Wohneinheit einen Parkplatz, in einer zweistöckigen Tiefgarage schaffen. Das hatte der Stadtrat im September noch abgelehnt und auf der Einhaltung der Stellplatzordnung bestanden, die für Wohnungsgrößen über 50 Quadratmetern 1,5 Stellplätze vorschreibt. Eine knappe Mehrheit gab sich jetzt mit einem Kompromiss zufrieden, der statt 184 Parkplätze 173 vorsieht, weil die 1,5 Stellplätze erst ab einer Wohnungsgröße von 60 Quadratmetern greifen.

Damit bleibt dem Bauherrn eine dritte Tiefgaragenebene erspart. Die zusätzlichen Kosten bezifferte der beauftragte Architekt Robert Meyer mit 25 000 bis 30 000 Euro. Das müsste auf den Wohnungspreis aufgeschlagen werden. Das gefiel der SPD nicht. "Es geht darum, möglichst günstigen Wohnraum auch für Alleinerziehende zu schaffen", betonte Tinka Rausch. "Größere Wohnungen für Familien haben wir genug." Der Bauherr hatte der von der SPD geforderten Ausweitung des Anteils kleinerer Wohnungen Rechnung getragen. 53 Einheiten sollen an der Landsberger Straße gegenüber dem Wertstoffhof und angrenzend an den Park&Ride-Parkplatz am Bahnhof Harthaus Ein- und Zweizimmerwohnungen werden. Ebenso viele Drei-, dazu noch 26 Vier- und Fünfzimmerwohnungen sollen entstehen. Meyer sprach von einem "ausgewogenen Mix".

Während Eike Höppner und Robert Baumgartner (beide SPD) dem Kompromiss "zähneknirschend" zustimmten und sich ebenfalls wie Rausch mit den 173 Stellplätzen zufrieden zeigten, plädierten andere Stadträte vehement dafür, keinen "Präzedenzfall zu schaffen", so Manuela Kreuzmair (CSU). Auch Franz Hermansdorfer (FWG/UBG) bestand auf der Einhaltung der gültigen Stellplatzsatzung. "Bei dieser Bausumme werden elf weitere Stellplätze nicht ins Gewicht fallen", so Hermansdorfer. "Rechtlich ist Abweichung möglich", gab Stadtbaumeister Jürgen Thum mit dem Verweis auf die nahe S-Bahnstation zu bedenken. Auch Barbara Hagmann (Die Grünen) argumentierte damit, dass "die Menschen zukünftig weniger Auto fahren werden". Das sah Katrin Schmidt (CSU) anders: "Das mit der Nähe zur S-Bahn haut nicht hin." Die knappe Abstimmung musste Oberbürgermeister Andreas Haas (CSU) noch einmal nachzählen, ehe das Ergebnis mit 18:15 Stimmen für die Akzeptanz von nur 173 Stellplätzen feststand. Haas selbst hatte zusammen mit den CSU-Stadträten Sonja Thiele, Herbert Sedlmeier und Albert Metz mit der SPD und den Grünen gestimmt. 320 Fahrradstellplätze wird der Bauherr ebenfalls zur Verfügung stellen.

Der Stadtrat fasste auch den Billigungs- und Auslegungsbeschluss für das Bauvorhaben, das somit 2017 begonnen werden kann. Der beschlossene Bebauungsplan erklärt das bisherige Mischgebiet zum allgemeinen Wohngebiet. In diesem großen Wohnkomplex mit Eigentumswohnungen, der an seiner höchsten Stelle 25,5 Meter erreicht, werden etwa 400 Menschen wohnen. Sieben und acht Stockwerke sind vorgesehen. Es entstehen Schallschutzwohnungen mit verglasten Loggien, die den Lärm der stark befahrenen Bundesstraße außen vor lassen soll. Der Anteil des geförderten Wohnungsbaus soll noch ausgehandelt werden. Die Conzept Bau GmbH bietet bisher einen Anteil von zehn Prozent an, der besonders der SPD nicht ausreicht. Auch eine 400 Quadratmeter große Kinderbetreuungseinrichtung soll im Gebäude Platz finden; ebenso sind im Erdgeschoss kleine Läden bis zu 200 Quadratmetern ausdrücklich zulässig.

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