Germering:Platz für Hospiz und Frauenhaus

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Germeringer Stadträte diskutieren über Bau der beiden Einrichtungen

Von Andreas Ostermeier, Germering

Die Errichtung eines Hospizes sowie eines Frauenhauses in Germering rückt näher. Entstehen sollen beide Einrichtungen auf dem bislang nicht bebauten Grundstück an der Unteren Bahnhofstraße 22. Die Germeringer Sozialstiftung will auf diesem Grundstück beide Projekte verwirklichen und zudem einige Wohnungen für deren Beschäftigte bauen. Dafür muss der Bebauungsplan für das Grundstück geändert werden. Das soll in der Sitzung des Bauausschusses der Stadt an diesem Dienstag passieren.

Das etwa 2000 Quadratmeter große Grundstück ist der Sozialstiftung mit der Auflage hinterlassen worden, dort ein Frauenhaus und ein stationäres Hospiz zu errichten. Das Hospiz würde das erste im Landkreis sein. Zugleich wäre es auch das Hospiz für die Landkreise Dachau, Landsberg und Starnberg. Es soll zehn Plätze für sterbende und todkranke Menschen haben. Außerdem soll auf dem Areal das neue Frauenhaus für den Landkreis Fürstenfeldbruck entstehen. Vorgesehen war diese Einrichtung in der Kreisstadt. Doch in Fürstenfeldbruck scheiterte das Projekt.

Die ersten Entwürfe sehen ein Bauvolumen vor, das mithilfe des gültigen Bebauungsplans nicht umgesetzt werden kann. Deshalb will die Stadt den Bebauungsplan ändern, um Gebäude zulassen zu können, die über bis zu vier Geschosse verfügen. Zudem sind insbesondere für das Hospiz spezifische Anforderungen zu erfüllen, beispielsweise was die Zimmer betrifft. Die Widmung als allgemeines Wohngebiet soll geändert werden in "Fläche für Gemeinbedarf" mit dem Hinweis als Anlage für soziale und gesundheitliche Zwecke.

Die Errichtung eines Hospizes ist ein lang gehegter Wunsch der Germeringer Hospizhelfer. Deren Vorsitzender, Alt-Oberbürgermeister Peter Braun, hat sich in den vergangenen Jahren um die Voraussetzungen für ein stationäres Hospiz gekümmert. Denn für die Zulassung sind die Krankenkassen zuständig, und die machen einige Auflagen. Neben einem Grundstück muss ein Antragsteller vorlegen, wie er Bau und Unterhalt finanziert, denn die Kassen übernehmen nicht die vollen Kosten des stationären Aufenthalts eines Todkranken. Fünf Prozent der Kosten muss das Hospiz selbst tragen. Das bedeutet, dass es dauerhaft Zuschüsse benötigt. Außerdem muss die Kommune, in der das Hospiz gebaut wird, eine gewisse Vernetzung von Senioreneinrichtungen, Kliniken, ehrenamtlichen Hospizhelfern sowie eine Palliativbetreuung bieten.

Lange Zeit gesucht wurde auch nach einem neuen Standort für ein Frauenhaus. Die Einrichtung besteht seit 27 Jahren. Sie ist mittlerweile zu klein, viele Frauen, die dort Unterschlupf vor einem gewalttätigen Partner finden möchten, müssen abgewiesen werden, weil die Zimmer nicht ausreichen. Das hängt auch mit der Verteuerung und der Knappheit von Wohnungen im Landkreis zusammen. Frauen, die das Frauenhaus verlassen möchten, finden nur schwer eine neue Bleibe im Landkreis, weshalb sie länger im Frauenhaus bleiben. Im Neubau soll es deshalb mehr Platz geben. Nachdem der Fürstenfeldbrucker Stadtrat Pläne für ein Frauenhaus in der Buchenau abgelehnt hat, entsteht es nun in Germering.

© SZ vom 26.06.2018 - Rechte am Artikel können Sie hier erwerben.
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