Urteil:Niederlage vor Gericht

Der Bebauungsplan für das Morigl-Gelände muss nachgebessert werden

Der Bau des zweiten Hochhauses an der Landsberger Straße muss ein weiteres Mal aufgeschoben werden. Grund dafür ist eine Niederlage der Stadt Germering vor Gericht. Die Bundesverwaltungsrichter in Leipzig entschieden am Donnerstag, dass der Bebauungsplan für das Gelände des ehemaligen Autohauses Morigl rechtlich unwirksam ist. Damit bestätigte das Gericht die Entscheidung des Bayerischen Verwaltungsgerichtshofes aus dem Juli 2016. Die Stadt müsse nun einen neuen Bebauungsplan ausarbeiten, sagte Oberbürgermeister Andreas Haas (CSU) unmittelbar nach der Verkündung. Zu der war Haas nach Leipzig gereist.

Im Kern geht es darum, dass die Stadt in dem Plan für ein mehrgeschossiges Geschäftshaus nicht richtig festgelegt hat, wie viel Lärm maximal von einzelnen Büros und Geschäften ausgehen darf. Daran hatte sich bereits der Verwaltungsgerichtshof anlässlich der Klage eines Nachbarn des geplanten Büro- und Geschäftshauses gestört. Haas sieht in der Entscheidung aber nicht nur einen Nachteil für die Stadt, die sich nun erneut mit dem Morigl-Gelände befassen muss, sondern auch einen Vorteil. Die Leipziger Richter hätten der Stadt nämlich eine Handreichung zugesagt, wie sie den Lärmschutz gerichtsfest in den neuen Plan einarbeiten kann, sagte der Germeringer Oberbürgermeister. Um Genaueres sagen zu können, will Haas aber erst die schriftliche Urteilsbegründung abwarten.

"Der Bebauungsplan ist tot", meldete sich Thomas Thalhammer nach der Urteilsverkündung sehr zufrieden aus Leipzig. "Es gibt für die Firma Vilgertshofer kein Schlupfloch mehr", bekräftigte der unmittelbare Nachbar des ehemaligen Morigl-Grundstücks, dem der sechsstöckige Neubau "vor die Nase gebaut werden sollte", wie er zu Beginn des Streits vor vier Jahren gesagt hatte. Auch Thalhammer rechnet damit, dass die Stadt einen neuen Bebauungsplan beschließen wird. "Vielleicht wird dann auch einmal mit uns geredet", sagte er. Das sei bisher nicht geschehen. Sicher ist, dass er zusammen mit seiner Ehefrau auch einen veränderten Bebauungsplan danach beurteilen wird, ob dieser seine nachbarschaftlichen Interessen berücksichtigt.

Der Richterspruch ist nicht nur für Germering von Interesse. Bereits in der Verhandlung vor dem Verwaltungsgerichtshof war deutlich geworden, dass es auf juristischer Ebene unterschiedliche Ansichten dazu gibt, wie die Lärmemissionen, die von einem Gebäude ausgehen dürfen, in einem Bebauungsplan festgelegt werden können. Zur Klärung sollen nun die Handreichungen des Leipziger Gerichts beitragen. Haas sagte, dass Germerings Baustadtrat Jürgen Thum wegen des Verfahrens in Leipzig von mehreren Bauamtsleitern angesprochen worden sei. Sie alle interessierten sich dafür, wie das Germeringer Verfahren ausgeht.

Thomas Vilgertshofer, Chef der gleichnamigen Baufirma aus Alling, die das mehrgeschossige Gebäude an der Landsberger Straße in Germering errichten möchte, war am Donnerstag nicht für eine Stellungnahme zu erreichen. Er weilt derzeit im Urlaub.

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