Germering:Lösegeld für ein Smartphone

Ein Trio, das für die Rückgabe eines gefundenen Handys 150 Euro verlangt hat, wird wegen Erpressung verurteilt

Von Ariane Lindenbach, Germering

In einer zunehmend von digitalen Geräten gesteuerten Welt nehmen diese einen immer größere Stellenwert ein. Und so verwundert es nicht, dass drei höchst unterschiedliche Bekannte - ein Pärchen aus Puchheim, beide knapp 30, sowie ein 66 Jahre alter Rentner aus Wolfratshausen - auf die Idee gekommen sind, für ein gefundenes iPhone einen gesalzenen Finderlohn in Höhe von 150 Euro zu verlangen. Andernfalls, so ihre Drohung, würden sie das Gerät zerstören. Aus diesem Grund verurteilte sie ein Richter am Amtsgericht in Fürstenfeldbruck nun wegen Erpressung.

Der Richter verhängte 2400 Euro Geldstrafe gegen den Rentner und 1750 Euro gegen die 26-Jährige als Hauptakteure; ihr zwei Jahre älterer Freund wurde wegen Mittäterschaft in Abwesenheit zu 2400 Euro verurteilt. Die Staatsanwaltschaft warf dem Rentner vor, das I-Phone im Mai 2015 einer 55 Jahre alten Rechtsanwältin gestohlen zu haben, als diese beim Einkaufen in Germering war. Anschließend habe er mit den Mitangeklagten 150 Euro dafür gefordert, sonst werde er es zerstören. Deshalb legte die Anklage dem 66-Jährigen Diebstahl, und allen Dreien Erpressung zur Last.

"Ich hab das gefunden, das Handy", begann der Wolfratshausener, "und das mit der Erpressung, ich tu mich sakrisch entschuldigen." Das I-Phone sei neben seinem Auto gelegen, als er in einem Einkaufszentrum in Germering geparkt habe. Er habe es sofort seiner Freundin gezeigt, die auf dem Beifahrersitz saß. Wie der Angeklagte weiter berichtete, was die 26-Jährige bestätigte, hatte er diese gebeten, die Besitzerin anzurufen und Geld zu fordern, "mehr als 50 Euro". Beide erklärten, dass der 28-Jährige beim Aushecken des Plans zwar dabei war, aber keine aktive Rolle gespielt hatte. Dafür, dass er nicht zu der Verhandlung erschienen war, hatte seine Freundin eine Begründung: "Weil er arbeiten muss".

"Ich vermute, dass ich das Handy beim Aussteigen auf die Straße geschmissen habe", sagte die I-Phone-Besitzerin. Für weniger wahrscheinlich halte sie, dass es ihr im Laden gestohlen worden war. Wie die Rechtsanwältin berichtete, sprach auch die 26-Jährige bei ihrem ersten Anruf davon, dass ihr Opa es gefunden habe - allerdings passten Zeit und Ort nicht. Ferner habe die junge Frau zunächst 300 Euro gefordert, "weil sie hat mir gesagt, das ist das neue I-Phone 6". Mit dem 66-Jährigen hatte die Juristin bei einem späteren Telefonat eine Summe von 100 Euro vereinbart und einen Übergabetreffpunkt ausgemacht, zu dem sie die Polizei bestellte. Dort nahmen Beamte den Rentner fest.

Der Vorsitzende Richter Martin Ramsauer berücksichtigte in seinem Urteil, dass alle drei nicht vorbestraft waren und die Tat sofort gestanden hatten. Andererseits bemängelte er, "dass die kriminelle Energie schon höher ist. Wenn man hier noch einen Übergabetreffpunkt ausmacht, ist das schon mehr als ein Ladendiebstahl." Er verhängte jeweils 70 Tagessätze gegen die Puchheimerin und den Rentner, deren Höhe setzte er wegen ihrer unterschiedlichen Einkünfte auf 25 und 40 Euro fest. Gegen den fehlenden 28-Jährigen verhängte er mit Zustimmung des Staatsanwalts einen Strafbefehl über 60 Tagessätze zu je 40 Euro.

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