Germering:Hohe Haftstrafe für Drogenhändler

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Nach Rauschgift-Fund im Wert von 25 000 Euro in Germering muss der Besitzer sieben Jahre und neun Monate ins Gefängnis

Von AndReas Salch, Germering

Es war einer der größten Drogenfunde, die die Polizei in der jüngeren Vergangenheit im Landkreis gemacht hat: Knapp 2000 Ecstasy-Tabletten, Haschisch, Kokaingemisch sowie halluzinogene Pilze und andere illegale Substanzen. Insgesamt sechs verschiedene Sorten Drogen im Wert von rund 25 000 Euro entdeckten Ermittler Ende Februar dieses Jahres in einer Ein-Zimmer-Wohnung in Germering. Der Großteil lag in einem schwarzen Rucksack. Die Betäubungsmittel gehörten Hasan D. Das Landgericht München II verurteilte den 24-Jährigen jetzt zu einer empfindlichen Gefängnisstrafe. Sieben Jahre und neun Monate lautete das Urteil der Richter der 2. Strafkammer.

Der Vertreter der Staatsanwaltschaft hatte knapp zehn Jahre Haft gefordert. Hasan D. brach nach dem Plädoyer des Vertreters der Anklage in Tränen aus. "Ich wollte niemanden etwas Böses. Mich haut das jetzt echt um", schluchzte der gebürtige Münchner. Bei seinem letzten Wort vor der Urteilsverkündung versagte ihm die Stimme. D.s mutmaßlicher Komplize Sebastian R. muss für drei Jahre und drei Monate hinter Gitter. Er wurde unter anderem wegen Beihilfe zum unerlaubten Handeltreiben mit Betäubungsmitteln verurteilt, da er Hasan D. im September vergangenen Jahres bei sich aufgenommen hatte.

Dass der Münchner einen schwunghaften Handel mit Drogen betrieb, war R. nicht entgangen. Die große Menge an Drogen, die in der Wohnung gefunden worden sei, deute auf eine "sehr hohe Vertriebsstufe hin", so der Staatsanwalt. Das Ganze rieche "schon etwas nach organisierter Kriminalität", sagte er bei seinem Plädoyer.

Beide Angeklagte sind erheblich vorbestraft. Hasan D. insgesamt elf Mal, Sebastian R. dreizehn Mal. Der 27-Jährige sei "eiskalt und ungerührt" und ein "unverbesserlicher Betäubungsmittel-Straftäter", sagte der Staatsanwalt bei seinem Schlussvortrag und forderte fünf Jahre Haft. Er habe nicht den Eindruck, dass der Azubi "irgendetwas aus der Verhandlung gelernt hat", erklärte der Anklagevertreter. Sebastian R. war bis zum Auftakt der Verhandlung vor dem Landgericht München II auf freiem Fuß. Am dritten Prozesstag wurde er jedoch festgenommen. Der Azubi hatte behauptet, er nehme keine Drogen mehr. Doch das war gelogen, wie sich herausstellte. Der 27-Jährige stand bei seiner Festnahme unter dreifach offener Bewährung.

Hasan D. hatte erst kurz vor dem Ende der Verhandlung ein Geständnis abgelegt. Während der Verhandlung hielt er stets Blickkontakt zu seinen Angehörigen im Zuschauerraum. Dabei wirkte der Münchner so, als warte er auf ein Zeichen oder einen Hinweis, ob er auf die Fragen von Richter Oliver Ottmann antworten soll oder nicht.

Den Richtern war dies natürlich nicht entgangen. "Wir gehen davon aus, dass die Familie irgendwie mit drinsteckt", sagte Richter Ottmann bei der Urteilsbegründung. Die Familie werde in den nächsten Jahren sicher unter besonderer Beobachtung der Polizei stehen werde, so der Vorsitzende. Ebenso vermuteten die Richter, dass es sich bei den in der Wohnung von Sebastian R. sichergestellten Drogen ursprünglich um eine noch viel größere Menge gehandelt haben müsse. Immerhin hatte Hasan D. für fünf Monate in der Wohnung seines Freundes gelebt.

Dass beide Angeklagte eine schwere Jugend hinter sich haben, sei bei den Verurteilungen in der Vergangenheit stets berücksichtigt worden, sagte Richter Ottmann. Irgendwann jedoch könne man dies nicht mehr in dem Maße tun. Jetzt sei man an dem Punkt angekommen, "wo es richtig kracht", sagte Ottmann.

Obwohl Hasan D. vermutlich die Ausweisung aus der Bundesrepublik droht, ordnete das Gericht dennoch dessen Unterbringung in einer Entziehungsanstalt an. Zuvor muss er jedoch für knapp zwei Jahre in Haft. Sebastian R., steht kurz vor seiner Abschlussprüfung als Koch. Vermutlich darf er Ende kommenden Monats aus dem Gefängnis, um die Prüfung abzulegen- allerdings in Begleitung von Justizbeamten. Richter Ottmann wünschte beiden Angeklagten am Ende der Urteilsbegründung alles Gute. Hasan D. erwiderte: "Frohe Weihnachten".

© SZ vom 23.12.2015 - Rechte am Artikel können Sie hier erwerben.
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