Germering:Anzeige wegen Schreckschusspistole

"Schlimme Hintergedanken" hat der 52-Jährige sicherlich nicht gehabt. Das bescheinigt ihm die Germeringer Polizei. Dennoch muss er nun mit einer Anzeige wegen Verstoßes gegen das Waffengesetz rechnen. Grund: Der Mann hat im Auftrag einer Seniorin einen Schreckschussrevolver zur Polizei gebracht, um ihn dort abzugeben. Doch selbst dafür hätte er eine "waffenrechtliche Erlaubnis" benötigt, heißt es im Polizeibericht, weil er die Waffe "außerhalb seines befriedeten Besitztums" geführt habe. Deshalb der allgemeine Rat der Polizei: Wenn man sich nicht sicher ist, ob eine Waffe erlaubnispflichtig ist, soll man die Beamten rufen, die dann in der Wohnung die Waffe begutachten und der Verwertung zuführen.

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