Gerichtsprozess:Vom Arbeitslosen zum Geldwäscher

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Amtsrichter verhängt 900 Euro Geldstrafe gegen einen 64-Jährigen. Der hatte einen dubiosen Job angenommen

Von Ariane Lindenbach, Fürstenfeldbruck

Gut bezahlte Bürotätigkeit von zu Hause aus: Das Angebot klang für den arbeitslosen 64-Jährigen zu verlockend, als dass er sich zum Beispiel über den hohen Stundenlohn von 22 Euro gewundert hätte. Oder darüber, warum die Bezahlung der Techniker, die sein Homeoffice einrichten sollten, über sein Konto abgewickelt werden musste. Für einen Brucker Amtsrichter jedenfalls steht am Ende der Verhandlung fest, dass der Diplom-Ingenieur aus Fürstenfeldbruck allzu leichtfertig gehandelt hat, als er den Anweisungen aus dem Internet folgte und für seinen neuen Job über sein Konto Geld transferierte. Der Richter verurteilt ihn wegen leichtfertiger Geldwäsche zu einer Geldstrafe von 900 Euro.

Insgesamt ging es im September vorigen Jahres um 6100 Euro. Die hatte der Angeklagte laut Staatsanwaltschaft von seinem vermeintlichen neuen Arbeitgeber auf sein Konto überwiesen bekommen. Von dort hatte er das Geld abgehoben und über das amerikanische Finanzunternehmen Moneygram an zwei Privatpersonen im Ausland überwiesen. Laut Anklage war der Brucker nicht nur nicht stutzig geworden über diese ungewöhnliche Transaktion mittels der er die im Auftrag seines neuen Arbeitgebers agierenden Techniker bezahlen sollte. Der Brucker hatte sich auch noch nicht gewundert, weshalb die angeblichen Techniker im Ausland sitzen. Aus diesen Gründen warf ihm die Staatsanwaltschaft nun leichtfertige Geldwäsche vor.

"Ich bedaure den ganzen Vorfall", begann der 64-Jährige. Und widersprach dem Vorwurf, den Job leichtfertig angenommen zu haben. Wie er berichtete, hatte er eine E-Mail vom Arbeitsamt zu einem neuen Homeoffice-Job bekommen. "22 Euro die Stunde für das Einscannen von Dokumenten, Weiterleiten." Das habe ihn interessiert. Weiter hieß es, dass ihm auf Firmenkosten ein Büro eingerichtet werden würde. Dafür würde das Unternehmen Techniker vorbeischicken, die er aber vorher selber bezahlen müsse. Das Geld, so die Anweisung, werde ihm auf sein Konto überwiesen. Dort müsse er es abheben und via Moneygram an die angegebenen Konten im Ausland transferieren.

Richter Martin Ramsauer fragte, ob er Erkundigungen über die Firma angestellt habe. Denn bei der Polizei hatte der Ingenieur zu Protokoll gegeben, "dass mir das ein bisschen spanisch vorkommt". Wie der Angeklagte bestätigte, hatte er den Namen der Firma im Internet überprüft. "Da ist eine Firmen-Adresse erschienen, ein Bild, eine Beschreibung, was die machen." Das alles habe plausibel auf ihn gewirkt, also habe er die Arbeit angenommen.

Für den ermittelnden Polizeibeamten war das Erlebnis des Angeklagten "wie ein häufiger Fall der Geldwäsche-Ermittlungen". Immer wieder komme es vor, dass Arbeitslose auf vermeintliche Jobangebote im Internet hereinfallen und ihr Konto für kriminelle Geldtransfers zur Verfügung stellen würden. Dem Polizisten zufolge waren vom Online-Konto des Opfers vermutlich mittels einer Phishing-Mail 6100 Euro auf das Konto des Angeklagten überwiesen worden. Der hatte das Geld der zuständigen Bank zufolge "sofort" abgehoben.

"Ich habe das Geld von meinem Konto genommen und auf ein anderes Konto überwiesen. Woher soll ich wissen, dass das Geldwäsche ist", fragte der bislang unbescholtene Brucker. Doch schon allein das hätte diesem nach Ansicht des Staatsanwaltes seltsam vorkommen müssen. Wozu das Geld erst abheben und dann überweisen, fragte er. Der Richter folgte seinem Antrag auf 60 Tagessätze zu je 15 Euro mit den Worten: " Er hat sich dem bewusst verschlossen, weil er eine Arbeit haben wollte."

© SZ vom 12.02.2016 - Rechte am Artikel können Sie hier erwerben.
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