Gemeinderat:Umwandlung gescheitert

Aus dem Moos wird nun doch kein geschütztes Erholungsgebiet

Von Manfred Amann, Alling

Aus der Idee, das Allinger Moos mit seinen Baggerweihern nach und nach in einen geschützten Natur- und Erholungsraum umzuwandeln, wird absehbar wohl nichts. Nachdem der Bayerische Verwaltungsgerichtshof (VGH) den Bebauungsplan "Natur- und Erholungsraum Allinger Moos" vor zwei Jahren für unwirksam erklärt hatte, waren Überlegungen angestellt worden, wie doch noch eine juristisch unanfechtbare Lösung gefunden werden könnte. Nun hat der Gemeinderat jedoch endgültig einen Schlussstrich unter die Planung gezogen und den Aufstellungsbeschluss für den Bebauungsplan vom April 2015 aufgehoben. Ein kleines Hintertürchen hat man sich jedoch offen gehalten. "Zu gegebener Zeit" beziehungsweise "bei Vorlage eines ausreichenden planerischen Konzeptes" soll der Gemeinderat über den Erlass einer Vorkaufssatzung entscheiden. Diese würde es der Gemeinde ermöglichen, Äcker und Wiesen, die zum Verkauf stehen, zu erwerben und eventuell zu naturnahem Grünland aufzuwerten.

Allerdings hegen manche Ratsmitglieder erhebliche Zweifel, dass jemals tatsächlich Grund im Moos verkauft wird. Die Abkehr von der Überarbeitung des gerichtlich gestoppten Bebauungsplanes ermöglicht es der Gemeinde aber auch, das weite Moos bei der Hochwasserschutzplanung der am Starzelbach anliegenden Kommunen besser zu berücksichtigen. In keinem Bereich im Verlaufe des Baches ließen sich so große zusammenhängende Flächen für die Ableitung und den Rückstau von Hochwasser anlegen. Ohne solche vorbereitete Überschwemmungsgebiete würde es kaum einen wirksamen Hochwasserschutz gehen. Wie Bürgermeister Frederik Röder (CSU) erinnerte, wurde der vom Gericht gekippte Bebauungsplan "Natur- und Erholungsraum Allinger Moos" damals aufgestellt, weil dies in einem Bürgerentscheid mehrheitlich gefordert worden war, nachdem der Landkreis noch kurz vorher den Bau eine Schweinemaststalles genehmigt hatte. Dass dabei für das Baugebiet "Westlich der Staatsstraße" Baurecht geschaffen wurde, war insbesondere von den Freien Wählern stets kritisiert worden. Familie Killer, die zwischen Moos und Baugebiet Landwirtschaft betreibt, hatte gegen die Planung für das Allinger Moos erfolgreich geklagt, weil durch die Festsetzungen die Entwicklung ihres Betriebes beeinträchtigt würde. Der VGH hatte die Planung dann bemängelt, weil einige Festsetzungen zwangsweise nicht durchgesetzt werden könnten.

Als Familie Killer nach dem Scheitern der Planung mobile Hühnerställe aufstellen wollte, hatte die Gemeinde mit einer Veränderungssperre reagiert, die mittlerweile schon einmal verlängert wurde, aber bald ausläuft. Mit der Abkehr von der Planung sind alle bislang beabsichtigten Schutzvorkehrungen, die offensichtlich ein Hindernis für die landwirtschaftliche Nutzung im Allinger Moos darstellten, nicht mehr relevant. "Außer Spesen nichts gewesen, nur das Baugebiet ist geblieben", befand Werner Neumann (FW) nach der Sitzung.

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