Fürstenfeldbruck:Zwei Windräder dürfen gebaut werden

Offen bleibt, ob die Stadtwerke eine dritte Anlage bei Puch errichten dürfen. Verwaltungsgericht setzt Ortstermin an

Von Manfred Amann, Fürstenfeldbruck

Die Stadtwerke dürfen das Windrad bei Mammendorf weiterbauen und auch ein zusätzliches Windrad bei Malching in der Gemeinde Maisach errichten. Offen ist, ob auch die bei Puch geplante dritte Anlage gebaut werden darf, gegen das die dortige Pfarrkuratie geklagt hat. Mit der Frage, ob durch sie die historisch gewachsene Blickbeziehungen zur denkmalgeschützten Sebastiankirche zu stark beeinträchtigt werden würde, hat sich am Dienstag die erste Kammer des Verwaltungsgerichts München beschäftigt. Zu einem abschließenden Urteil kam es vorerst nicht: Richterin Andrea Breit setzte für den Dienstag, 7. Oktober, eine Ortsbesichtigung an. Dann soll versucht werden - möglicherweise mit Hilfe eines Ballons - einen Eindruck von der Wirkung eines bis zu 200 Meter hohen Windrads an dieser Stelle zu gewinnen. Anschließend soll das Urteil gefällt werden.

Weitere Klagen wurden am Dienstag abschließend und rechtskräftig behandelt. So etwa die eines Bürgers aus Aich, der alle drei Windräder für unzumutbar hält mit Blick auf die Lärmbelästigung, die Verbauung der Landschaft sowie das angeblich nicht eingehaltene Gebot nachbarschaftlicher Rücksichtnahme. Zudem zweifelte er die Privilegierung an und fürchtet eine Wertminderung seines Eigentums. Da der Kläger aber etwa 1500 Meter vom geplanten Windradstandort entfernt wohnt und alle Punkte entweder durch Gutachten oder durch die Rechtslage als "nicht stichhaltig" befunden wurden, wurde die Klage abgewiesen.

Ausschließlich gegen das Windrad bei Puch geklagt hatte ein Ehepaar, das 1700 Meter vom geplanten Standort entfernt lebt. Weil sich die Argumentationen ähnelten und sich im Verlauf der Verhandlung abzeichnete, dass auch diese Klage abgewiesen werden würde, zog sie der Anwalt "mangels Aussicht auf Erfolg" zurück. In einem Punkt gab die Richterin den Klägern zumindest teilweise recht: Sie warf dem Landratsamt vor, die im Genehmigungsverfahren vorgeschriebene Umweltverträglichkeitsprüfung "nicht mit der erforderlichen Sorgfalt" durchgeführt zu haben. "Es sieht so aus, als hätte das Landratsamt die notwendigen Stellungnahmen nur ganz schnell telefonisch eingeholt", so Richterin Breit. Die Juristen der Behörde, Christiane Losenegger und Sandra Ellmayer, akzeptierten letztlich den Vorschlag, ein Viertel der Gerichtskosten zu übernehmen.

Mammendorf: Baustelle WINDRAD

Während vor Gericht die Windräder bekämpft werden, ist das Fundament für die Anlage bei Mammendorf gelegt.

(Foto: Johannes Simon)

Mehr als zwei Stunden dauerte schließlich die Verhandlung über die Klage der Pfarrkuratie Puch, die mit der Vertagung endete. Hauptanliegen der Pucher ist es, den Blick auf die Kirche, die seit Jahrhunderten auf dem Hügel steht und das Landschaftsbild prägt, zu schützen. Unterstützt werden sie vom Landesamt für Denkmalpflege, das die Pucher Kirche zwar nicht als "landschaftsprägendes Denkmal" einstuft, das aber für einen Erhalt der historisch gewachsenen Einbindung in die Umwelt plädiert. Es gehe nicht um das Denkmal Kirche selbst, sondern um all das, was von den Menschen der Region mit diesem Gotteshaus in Zusammenhang gebracht werde, sagte ein Denkmalschützer. Als Beispiel wurden Wallfahrten genannt - heute noch pilgern Gruppen von Bruck zur Kirche. Von den Wegen aus, die sie benutzen, habe man je nach Standort links, rechts oder hinter dem Kirchturm das Windrad im Blick, ergänzte Pfarrgemeinderätin Edigna Kellermann. "Dass das Windrad das Erscheinungsbild der Kirche in der Landschaft verändern wird, darüber gibt es keinen Zweifel", meinte dazu Richterin Breit. Es komme aber darauf an, "ob die Beeinträchtigungen so erheblich" sind, dass damit die Aufhebung der immissionsschutzrechtlichen Genehmigung rechtssicher begründet werden kann.

Massive Vorbehalte gegen die Einstufung der Sebastiankirche als Denkmal brachte der Anwalt der Stadtwerke vor. Er zweifelte auch die Genauigkeit der Simulationen an, die ein Gutachter im Auftrag der Pfarrkuratie angefertigt hatte. Da es zwischen dessen Fotomontagen und denen des Landratsamtes nur marginale Unterschiede gab, relativierte die Richterin schließlich den Einwand des Anwalts und schlug den Ortstermin vor.

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