Fürstenfeldbruck:Zu lange Ermittlungen

Prozess gegen Autoverkäufer nach sieben Jahren eingestellt

Nach mehr als sieben Jahren hat das Landgericht München II das Verfahren gegen einen Gebrauchtwagenverkäufer, der in einem Autohaus im Landkreis angestellt war, endgültig eingestellt. Die Staatsanwaltschaft hatte dem 49-Jährigen Betrug in 23 Fällen zur Last gelegt. Im Zeitraum zwischen März 2008 und Mai 2009, so der Vorwurf, soll er Angeklagte, der damals für den VW-Konzern arbeitete, gegenüber der VW-Bank bewusst falsche Angaben zur Bonität von Käufern gemacht haben. Dies habe laut Anklage dazu geführt, dass selbst Bezieher mit sehr niedrigen Einkommen in den Genuss eines Darlehens der VW-Bank gekommen seien. Im Gegenzug, so die Staatsanwaltschaft, soll der 49-Jährige für den Verkauf eines Autos eine Bruttoertragsprovision sowie eine Provision in Höhe von dreißig Prozent von der VW-Bank für die erfolgreiche Vermittlung eines Darlehens zur Fahrzeugfinanzierung erhalten haben. Den dadurch entstandenen Schaden bezifferte die Staatsanwaltschaft auf rund 690 000 Euro.

Bereits zu Beginn des Prozesses vor der 4. Strafkammer am Landgericht München II am Dienstag vergangener Woche hatte das Gericht von den ursprünglich 23 Fällen des Betrugs mehr als die Hälfte eingestellt. Grund hierfür sei, erklärte die Vorsitzende Richterin, dass es in manchen Fällen schwierig sei, einen Tatnachweis zu führen. Somit ging es nurmehr um elf Fälle des Betrugs und einen angeblichen Schaden in Höhe von rund 280 000 Euro.

Bei einem vollumfänglichen Geständnis hatte das Gericht dem Gebrauchtwagenverkäufer eine Bewährungsstrafe in Aussicht gestellt. Andernfalls müsse er bei einer Verurteilung mit einer Freiheitsstrafe rechnen, hatte die Vorsitzende Richtern dem 49-Jährigen angekündigt. Doch nun kam alles ganz anders: Nach nur zwei Verhandlungstagen stellte das Gericht das Verfahren ein. Ausschlaggebend war, dass sich die geladenen Zeugen angesichts der langen Zeit, die seit Beginn der Ermittlungen vergangen ist, oft nicht mehr erinnern konnten. Außerdem, so die Vorsitzende, habe die Hauptverhandlung nichts ergeben, was darauf hindeutet, dass der Angeklagte beim Verkauf von Gebrauchtwagen und der Vermittlung von Darlehen in die eigene Tasche gewirtschaftet habe.

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