Fürstenfeldbruck:Zahnärztin schlägt Stallhelfer

Münchnerin wird wegen Körperverletzung und Beleidigung auf einem Germeringer Pferdehof zu einer Geldstrafe verurteilt

Von Ariane Lindenbach, Fürstenfeldbruck

In der Arbeit gemobbt und im Stall, bei ihren drei Pferden, unzufrieden mit den Pferdepflegern: Eine 57 Jahre alte Zahnärztin aus München hat deshalb offenbar die Beherrschung verloren und mit einem Lederriemen in Richtung Gesicht eines Stallburschen geschlagen. Deshalb verurteilte sie der Richter am Amtsgericht Fürstenfeldbruck wegen gefährlicher Körperverletzung und Beleidigung zu einer Geldstrafe von 10 000 Euro.

Mehrere derbe, einmal sogar ausländerfeindliche Beleidigungen hatte die Angeklagte im März vorigen Jahres laut Anklage einem Pferdepfleger auf einem Germeringer Pferdehof zugerufen. Des Weiteren, so der Staatsanwalt, habe sie versucht, dem Mann mit einer ledernen Longe, einer Laufleine für Pferde, ins Gesicht zu schlagen. Die Anklage lautete deshalb auf Beleidigung und versuchte gefährliche Körperverletzung.

Ersteres räumte die 57-Jährige ein, nachdem sie ausführlichen geschildert hatte, dass die Stimmung auf dem Hof sehr angespannt gewesen sei. Dafür machte die Angeklagte die aus Osteuropa stammenden Stallhelfer verantwortlich. Diesen warf sie vor, sich schlecht um ihre Pferde gekümmert zu haben und ihre Anordnungen zu missachten. Sie unterstellte den Mitarbeitern mangelnde Pflege und machte sie für das Ausbüxen eines ihrer Tiere verantwortlich sowie für eine Entzündung an ihren Augen, da es im Stall "extrem gestaubt" habe.

Der Angeklagten zufolge war sie auch am fraglichen Tag wieder von einem der Stallhelfer provoziert worden. Sie wollte ihr Pferd an einem Rolltor vorbeiführen; dieses sei beim Schließen so laut, dass ihr Pferd panisch werde. Sie habe den Mann gebeten, kurz innezuhalten, um ihr Pferd ungestört daran vorbeizuführen. "Er hat nur hämisch gelacht", sagte die Angeklagte. Weil er ihr zudem noch schmerzhaft ins Gesicht gefasst habe, habe sie ihn beleidigt - aber nicht geschlagen.

"Skandalöse Zustände auf dem Hof, und Sie kündigen nicht?", fragte der Vorsitzende Johann Steigmayer. Wie der Verteidiger daraufhin erläuterte, sind Unterstellplätze für Pferde nicht so leicht zu bekommen. Von der Stallpächterin erfuhr man später, dass die Angeklagte mit ihren Pferden ungewöhnlich schnell ihren früheren Stall hatte verlassen müssen.

"Diese Dame hat zugeschlagen, das heißt, sie hat es versucht", berichtete der betroffene Pferdepfleger, der seit vielen Jahren in dem Stall beschäftigt ist. Nur weil er sich mit den Armen geschützt habe, sei er nicht im Gesicht getroffen worden. Seiner Schilderung zufolge hatte die Angeklagte dafür ihr Pferd einfach stehen gelassen und war ein paar Meter auf ihn zugegangen - von Panik also keine Spur. Ein Polizist, der den zurzeit im Ausland befindlichen Kollegen des Geschädigten vernommen hatte, bestätigte die Aussage des Zeugen. Der Kollege hatte den Vorfall vom Heuboden aus beobachtet und alles bei der Polizei zu Protokoll gegeben.

Weil der Pferdepfleger nicht mehr wusste, ob er bei dem Schlag an der Hand oder am Arm getroffen worden war und ob er das Tor nun weiter geschlossen hatte oder nicht, als die Angeklagte nicht weitergegangen war, beantragte der Verteidiger, seine Mandantin nur wegen Beleidigung zu verurteilen. Das kam weder für den Vorsitzenden noch den Staatsanwalt in Frage. "Meines Erachtens kann es dahinstehen, ob er auch an den Händen getroffen wurde", sagte der Vorsitzende. Die Schilderung des Geschädigten und der anderen Zeugen sei stimmig und logisch, während die der Angeklagten keinen Sinn mache. Er wies darauf hin, dass die gefährliche Körperverletzung, wenn auch in einem minderschweren Fall, vollendet wurde und die Beschimpfungen "einen gewissen ausländerfeindlichen Beigeschmack" haben. Mit einem Strafmaß von 100 Tagessätzen zu je 100 Euro blieb er 40 Tagessätze unter dem Antrag des Staatsanwalts.

Den Stall hat die Münchnerin mittlerweile verlassen. Allerdings hatte sie auch auf dem nächsten Hof Probleme, aus denen eine Verurteilung wegen Beleidigung und Hausfriedensbruch resultierte. Ob ihre Pferde noch dort untergebracht sind, ist nicht bekannt.

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