Fürstenfeldbruck:Vom "Schwarzbau" zur Asyl-Erstaufnahme

Bruck will die seit drei Jahren fällige Nutzungsänderung für die Flüchtlingsunterkunft am Fliegerhorst nun genehmigen

Von Stefan Salger, Fürstenfeldbruck

Die Kreisstadt erklärt sich einverstanden mit einem Betrieb des einstigen Unteroffiziersheims nebst angrenzender Gebäudeflügel der früheren Luftkriegsschule bis Ende 2026. Im Gegenzug verzichtet der Freistaat auf die Umwandlung der vor drei Jahren eingerichteten Asyl-Erstaufnahmestelle am Fliegerhorst in eine Kurzaufnahme, reduziert die Obergrenze von 1600 auf maximal 1100 Bewohner und weist Fürstenfeldbruck auch nur noch Flüchtlinge zu, die eine erste Prüfung bereits durchlaufen und gute Aussichten haben, in Deutschland Asyl zu erhalten. In etwa so sieht der Kompromissvorschlag aus, den die Brucker Stadtverwaltung an diesem Dienstag den Stadträten vorlegen wird.

Offen ist, ob sich im Gremium eine Mehrheit für diese von Oberbürgermeister Erich Raff und der bayerischen Sozialministerin Emilia Müller (beide CSU) ausgehandelte Übereinkunft findet. Denn bislang hatte sich der Stadtrat zwar in vielen Punkten aufgeschlossen gegenüber Kompromissen gezeigt, immer aber auf eine Auflösung der unter Denkmalschutz stehenden Flüchtlingsunterkunft bis spätestens 2023 gepocht. Begründet wurde dies damit, dass sonst die zivile Umplanung des Fliegerhorsts behindert werden könnte.

Gerade die Bedenken in diesem Punkt versucht die Stadtverwaltung nun zu zerstreuen. Denn die Bundeswehr rechnet - wohl auch wegen der absehbar verspäteten Fertigstellung des Neubaus in Roth, in den die Offizierschule umziehen soll - nun nicht mehr mit einem Abzug vom Standort Fürstenfeldbruck bereits 2021, sondern frühestens 2023. Zudem will sich der Freistaat dazu verpflichten, 2023 nochmals den Bedarf für die Einrichtung zu prüfen.

Stimmt der Stadtrat dem Vertragsentwurf zu, dann wäre also auch die Verlegung zusätzlicher Einheiten für Verwaltung sowie medizinische Erstuntersuchung von München nach Fürstenfeldbruck vom Tisch, ebenso wie Umbauten oder zusätzliche Containerunterkünfte. In einer Kurzaufnahme, wie sie zunächst in dem mittlerweile entwidmeten Teil der früheren Kaserne geplant war, wären Flüchtlinge bereits kurz nach ihrer ersten Registrierung in München aufgenommen worden, jeweils nur für einige Tage. Auch die Asylhelfer hatten sich gegen eine solche Umwandlung ausgesprochen, weil die hohe Fluktuation eine Fortführung der ehrenamtlichen Arbeit praktisch unmöglich gemacht hätte.

Der bereits im Februar formulierte Vertragsentwurf wird erst jetzt vorgelegt, weil er an die formal langwierige Erteilung der Betriebsgenehmigung für die Dependance geknüpft ist. Offiziell stufte die Stadt die Asylunterkunft bislang als Schwarzbau ein, hatte sie doch die nach der militärischen Entwidmung fällige Genehmigung für eine Nutzungsänderung noch nicht bewilligt. Dies war bislang der Hebel, mit dem eine Stadtratsmehrheit dem Freistaat Zugeständnisse abringen wollte - was offenbar auch gelang. Bis zuletzt umstritten war freilich, ob sich der Freistaat im Konfliktfall nicht einfach selbst die entsprechende Genehmigung ausstellen und dann auch alle bereits signalisierten Zugeständnisse wieder kassieren könnte.

Bereits im Juli haben Vertreter der Regierung von Oberbayern, der Bundesanstalt für Immobilienaufgaben (Bima) sowie der Stadt eine Vereinbarung unterzeichnet, der zufolge Fürstenfeldbruck auch nach dem Abzug der Bundeswehr nicht für die Erschließung der Gebäude zuständig ist.

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