Fürstenfeldbruck:Vom Regen in die Traufe

Fürstenfeldbruck hält für anerkannte Flüchtlinge ohne feste Bleibe Container vor

Eigentlich endet mit der Anerkennung von Flüchtlingen deren Berechtigung, in einer Gemeinschaftsunterkunft der Regierung von Oberbayern wie im Fliegerhorst oder einem Asylbewerberquartier des Landkreises zu wohnen. Die Flüchtlinge sind nun frei in der Wahl ihres Wohnsitzes, nur ist es im Ballungsraum München nicht so einfach, ein eigenes Zuhause zu finden. Zumal die Mieten meist höher sind, als die gedeckelte Kostenübernahme durch das Sozialamt des Landkreises. Die Mietkosten müssen übernommen werden, sofern die Betroffenen über kein eigenes Einkommen verfügen. Bleiben anerkannte Flüchtlinge wie die Familie Shaen im Fliegerhorst, gelten sie in der Behördensprache als "Fehlbeleger". Eigentlich haben solche Fehlbeleger mit der Anerkennung das Recht verloren, in einer Gemeinschaftsunterkunft zu wohnen und dort verpflegt zu werden.

Laut Martin Schuster vom Landratsamt leben zurzeit im Fliegerhorst etwa 40 und in den Asylbewerberquartieren des Landkreises rund weitere 30 Fehlbeleger, die für eine Übergangszeit bleiben dürfen, um zu verhindern dass sie obdachlos werden und damit den jeweiligen Kommunen des aktuellen Wohnorts zur Last fallen. Da anerkannte Flüchtlinge automatisch zu Bürgern ihres Wohnorts werden, muss ihnen im Fall der Obdachlosigkeit ihre Kommune eine Unterkunft zur Verfügung stellen. Die Stadt Fürstenfeldbruck hält zu diesem Zweck Wohncontainer auf dem Gelände des Technischen Hilfswerks in der Hasenheide vor. Nur räumt der Zweite Bürgermeister der Kreisstadt, Erich Raff (CSU), ein, dass der Wechsel von der Massenunterkunft in einen Wohncontainer alles andere als eine Ideallösung ist. Spätestens in zwei Jahren verfügt die Kreisstadt zwar über 50 bis 60 neue Sozialwohnungen, der steigende Bedarf lasse sich damit aber nicht abdecken, meint Raff. Der Bürgermeisterstellvertreter spricht von einem unlösbaren "Riesenproblem".

Laut einer Sprecherin räumt die Regierung von Oberbayern nach einem gestuften Verfahren anerkannten Flüchtlingen einen Zeitraum bis zu einem Jahr ein, sich um eine Wohnung zu bemühen und auszuziehen. Wie es heißt, stehe die Regierung dabei in engem Kontakt zu den örtlichen Wohlfahrtsverbänden. Die zuständige Kommune wird über alle anerkannten Flüchtlinge informiert, um diese gegebenenfalls bei der Wohnungssuche zu unterstützen. "Zum Auszug aus unseren Unterkünften verpflichtete Menschen" würden nicht bewusst und unvorbereitet obdachlos gemacht, beteuert die Regierungssprecherin. Stattdessen sei man bemüht, nach vorübergehenden Lösungen in kommunalen Unterkünften zu suchen. In den Unterkünften der Regierung von Oberbayern leben zurzeit 1334 Fehlbeleger, das entspricht einem Anteil von 5,09 Prozent.

Laut Martin Schuster erlässt der Landkreis keine Auszugsaufforderungen. Anerkannte Flüchtlinge werden bei der Wohnungssuche von der Asylsozialberatung unterstützt, zudem helfen einige wenige freiwillige Asylbetreuer. Ein solcher Beistand von Ehrenamtlichen gilt bei der Wohnungssuche als sehr hilfreich. Ohne Unterstützung ist es fast aussichtslos, eine Unterkunft anzumieten. Viele Flüchtlinge ziehen auch zu Verwandten.

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