Fürstenfeldbruck:Verleumder muss ins Gefängnis

Ein frei erfundener Missbrauchsvorwurf gegen seinen ehemaligen Schwiegervater bringt einen 33-Jährigen eine mehr als zweijährige Haftstrafe ein. Auch seine Freundin hatte er zur Falschaussgae angestiftet.

Der Vorwurf wog schwer, doch er war frei erfunden. Deshalb muss nun nicht der Großvater ins Gefängnis, der angeblich seine damals fünfjährige Enkelin missbraucht hat, sondern sein 33-jähriger ehemaliger Schwiegersohn, der die falsche Anschuldigung erhoben hat.

Zu zwei Jahren und fünf Monaten Freiheitsstrafe verurteilte ein Brucker Schöffengericht den nicht vorbestraften Mann am Freitag - wegen falscher Verdächtigung, Anstiftung dazu sowie versuchter Freiheitsberaubung.

Denn der Angeklagte hatte im Zuge seiner Anzeige, die er im Juni 2008 bei der Kripo in Fürstenfeldbruck erstattet hatte, beantragt, den im Kreis Dachau lebenden Schwiegervater in Untersuchungshaft zu nehmen. Dazu war es zwar nicht gekommen, allerdings durfte der Großvater seine Enkelin ein halbes Jahr lang nicht sehen und das Kind musste zur Beobachtung vier Wochen in ein spezielles Heim.

Darüber hinaus hatte der zur Tatzeit in Dachau, nun in Grafenau lebende Angeklagte seine damalige Freundin zu einer Falschaussage überredet, die den Verdacht gegen den Großvater des Mädchens erhärtete. Die junge Frau zeigte sich jedoch fünf Monate später, im Dezember 2008, als die Beziehung beendet war, selbst an und gab zu, eine falsche Aussage zu Protokoll gegeben zu haben. Auch die Ermittlungen von Staatsanwaltschaft und Polizei ergaben keine Hinweise auf einen sexuellen Missbrauch.

Nach fünf Prozesstagen mit etlichen Zeugen kam das Gericht zu einem eindeutigen Urteil. "Es ist unsere hundertprozentige volle Überzeugung, dass der Angeklagte wiederholt dauerhaft die Unwahrheit gesagt hat", betonte der Vorsitzende Johann Steigmayer. Er und der Staatsanwalt, der drei Jahre beantragt hatte, wiesen vor allem darauf hin, welche Folgen die Anschuldigungen für den Großvater haben. "Der Angeklagte ist derjenige, der das Kind missbraucht, und zwar massiv missbraucht für die eigenen verbrecherischen Zwecke", schloss der Richter. Das Urteil ist noch nicht rechtskräftig.

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