Fürstenfeldbruck:Verhütungsmittel für Bedürftige

Landkreis richtet von 2018 an einen Fonds mit 20 000 Euro ein

Der Landkreis wird von diesem Jahr an 20 000 Euro jährlich für einen Verhütungsmittelfonds bereit stellen. Finanziell Bedürftige im Landkreis sollen demnach Langzeitverhütungsmittel erhalten oder eine Sterilisation oder Vasektomie bezahlt bekommen. Die Beratungsstellen für Schwangerschaftsfragen hatten darauf hingewiesen, dass Bedürftige oftmals keine Verhütung praktizierten, weil die ihnen zur Verfügung stehenden finanziellen Mittel gerade dazu ausreichten, ihren Lebensunterhalt zu bestreiten. Der Verhütungsmittelfonds soll nun dazu dienen, ungewollte Schwangerschaften und daraus resultierende Schwangerschaftskonflikte und -abbrüche zu vermeiden. Der Fonds soll gleichmäßig mit je 5000 Euro auf die vier Beratungsstellen Donum Vitae, Gesundheitsamt, Verein Pro Familia und Diakonisches Werk aufgeteilt werden. Die einzelnen Beratungsstellen informieren Interessierte über die Voraussetzungen zur finanziellen Unterstützung und die Abrechnungsmodalitäten. Die finanzielle Bedürftigkeit muss nachgewiesen werden. Erstattungsfähig sind Hormonspirale, Kupferspirale, Hormonimplantat sowie bei abgeschlossener Familienplanung auch Sterilisation bei der Frau und Vasektomie beim Mann.

Verschreibungspflichtige Empfängnisverhütungsmittel gehören normalerweise nicht zum Leistungskatalog der Krankenkassen, sondern müssen selbst bezahlt werden. Nur bei jungen Frauen bis zum 20. Lebensjahr werden sie von den gesetzlichen Krankenkassen übernommen. "Auch Frauen, die Sozialhilfe oder Arbeitslosengeld II beziehen, müssen ab ihrem 20. Geburtstag Verhütungsmittel grundsätzlich selbst bezahlen", stellt die Bundeszentrale für gesundheitliche Aufklärung (BzgA) auf ihrer Internetseite klar. Sie verweist aber darauf, dass einige Kommunen entsprechende Sonderfonds für bedürftige Frauen eingerichtet haben. Zum Beispiel sind das München, Nürnberg, Würzburg, Forchheim, Landshut, Straubing oder der Landkreis Augsburg. Die Hilfsmodelle sind allerdings unterschiedlich organisiert und nicht überall liegt die Kostenerstattung bei hundert Prozent.

© SZ vom 11.01.2018 / baz - Rechte am Artikel können Sie hier erwerben.
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