Fürstenfeldbruck:Undurchsichtiger Autohandel

20-Jähriger soll beim Kfz-Verkauf betrogen haben. Vor Gericht erklärt er, selbst einem Betrug aufgesessen zu sein

Autohändlern, zumal Gebrauchtwagenhändler, haftet ja oft ein unseriöses Image an. Woher das kommt, ist unklar. Aber einem jungen Mann, der einen BMW auf unkonventionelle Art an- und wieder verkaufte, brachte sein seltsames Gebaren nun eine Anklage wegen Betrugs ein. Dem 20-Jährigen, der in Puchheim lebt und seinem Onkel mit dessen Kfz-Handel in Germering aushilft, wirft die Staatsanwalt vor, das Fahrzeug mit einem Schaden an der Lenkung für 7000 Euro weiterverkauft zu haben ohne den Fehler zu erwähnen. Deshalb musste sich der 20-Jährige jüngst vor dem Jugendschöffengericht verantworten.

Im Gerichtssaal wird die Angelegenheit dann aber auch nicht klarer. Eher noch ein bisschen dubioser, als der Angeklagte behauptet, selbst Opfer eines Betruges geworden zu sein. Und plötzlich steht auch noch der Verdacht einer Steuerhinterziehung im Raum. Am Ende setzt die Richterin das Verfahren aus. Die Verhandlung soll mit weiteren Zeugen fortgesetzt werden.

Der Puchheimer bestreitet gar nicht, den 5er BMW an den 27-Jährigen verkauft zu haben. Allerdings berichtet sein Anwalt, dass sein Mandant den Wagen erst wenige Tage vor dem Verkauf selbst erworben hatte - für 5500 Euro. Der Puchheimer habe also gar nichts von einer defekten Lenkung mitbekommen. "Mein Mandant deutet an, dass er selbst Opfer eines Betruges geworden ist", bekräftigt der Verteidiger. Denn schon damals leuchtete die rote Kontrollleuchte, die einen Defekt an der Lenkung anzeigt. Laut Rechtsanwalt hatte der Vorbesitzer des BMW erklärt, das könne für einen niedrigen zweistelligen Betrag repariert werden. Auf Nachfragen der Vorsitzenden Richterin Anna Kappenschneider stellt sich heraus, dass der Angeklagte den Autokauf am Flughafen angebahnt hatte: Er war neben den BMW gefahren, hatte das Fenster heruntergekurbelt und gefragt, ob der andere nicht sein Auto verkaufen wolle. Die Richterin staunte über diese Art des Kfz-Handels. "Ich verstehe nicht ganz, wenn Sie am Flughafen sind, wieso sprechen Sie die Leute an, ob sie Ihnen ihr Auto verkaufen?" Der Verteidiger erklärte, dies sei durchaus "üblich" in der Branche.

Weitere Merkwürdigkeiten des Kfz-Deals: Der Angeklagte verzichtete auf eine Probefahrt und gab dem BMW-Fahrer 100 Euro Anzahlung; als Sicherheit genügten ihm dessen Handynummer und ein Foto des Fahrzeugscheins. Darüber hinaus steht im offiziellen Kaufvertrag ein deutlich niedrigerer Kaufpreis als die 5500 Euro: knapp 850 Euro. "Er vermutet, das war wegen der Steuer", erläutert der Anwalt und deutet an, der erste BMW-Verkäufer habe den Fiskus schröpfen wollen.

Von der roten Kontrollleuchte habe ihm der Angeklagte am Telefon erzählt, bestätigt der Autokäufer. "Er hat gesagt, das kostet 20, 30 Euro." Wie der aus Bulgarien stammende Zeuge berichtet, brachte er den BMW in seiner Heimat in eine Werkstatt. Insgesamt 1400 Euro zahlte er für die Reparatur, zusätzlich zu den 7000 Euro für den Erwerb.

Wie man vom Begleiter des Käufers erfährt, war der Verkauf suboptimal abgelaufen. Im Internet hatten sie den BMW entdeckt, telefonisch nachgefragt. "Kein Kratzer" habe es da geheißen, und ein Jahr TÜV. In Germering, 250 Kilometer von ihrem Wohnort entfernt, sah alles dann anders aus. "Ich war schockiert, ich habe meinem Kumpel gesagt, besser nicht kaufen." Kein TÜV, jede Menge Kratzer und die leuchtende Kontrollleuchte. Unglücklicherweise hörte der Fahrzeugkäufer nicht auf seinen Begleiter, sondern ließ sich von den 500 Euro Preisnachlass ködern.

Die Aussagen des ersten BMW-Verkäufers und seiner Partnerin bringen kaum Klarheit. "Da haben mehrere Leuchten geleuchtet", erklärt der 59-Jährige. Und bestätigt die Aussage mit der günstigen Reparatur der Kontrollleuchte. Da er nach Einschätzung des Verteidigers mit dem offiziell falschen Kaufpreis Steuern hinterziehen wollte, gestaltet sich die Vernehmung etwas schwierig - Stichwort Zeugnisverweigerungsrecht. Am Ende lässt sich aber daraus schließen, dass der Preis im Kaufvertrag auf Wunsch des Angeklagten geändert wurde. Der Prozess dauert an.

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