Fürstenfeldbruck:Teilnahme an Mikrozensus Pflicht

Die Stadtverwaltung bittet die Brucker, das Landesamt für Statistik bei den amtlichen Erhebungen bei der Mikrozensus-Befragung 2017 zu unterstützen. Es wird darauf hingewiesen, dass für den überwiegenden Teil der Fragen Auskunftspflicht bestehe. Im Laufe des Jahres werden in Bayern etwa 60 000 Haushalte zu ihrer wirtschaftlichen und sozialen Lage sowie zu ihrer Gesundheit befragt. Die dabei gewonnenen Erkenntnisse bilden die Grundlage für politische Entscheidungen. Damit die Erhobenen Daten repräsentativ für die Gesamtbevölkerung sind, sei es wichtig, dass jeder der ausgewählten Haushalte tatsächlich teilnehme. Dies sei auch der Grund für "eine gesetzlich festgelegte Auskunftspflicht, und zwar für bis zu vier aufeinanderfolgende Jahre". Datenschutz und Geheimhaltung würden gewährleistet. Interviewer würden sich legitimieren und ihren Besuch ankündigen. Jeder Haushalt habe das Recht, die Fragen schriftlich zu beantworten.

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