Fürstenfeldbruck:Störenfried Windrad

Verwaltungsgericht kassiert die Baugenehmigung des Landratsamts. Es sieht in der geplanten Anlage der Brucker Stadtwerke bei Puch eine gravierende Beeinträchtigung der denkmalgeschützten Sankt-Sebastian-Kirche

Von Stefan Salger, Fürstenfeldbruck

Das Pucher Windrad darf nicht gebaut werden. Mit seinem Urteil kassiert das Verwaltungsgericht die vom Landratsamt bereits ausgesprochene Baugenehmigung. Die Richter halten die Beeinträchtigung für die denkmalgeschützte, auf einer Hangkante stehende Kirche für unzumutbar. Die Kuratiekirchenstiftung Sankt Sebastian Puch hat sich damit zunächst gegen den Freistaat Bayern als Genehmigungsbehörde durchgesetzt - letztlich aber vor allem gegen die Stadtwerke, die das Windrad bauen wollten. Das Urteil wirkt sich nicht auf die bereits fast fertiggestellte Anlage in Mammendorf und auch nicht auf die weitere geplante und genehmigte Anlage bei Malching in der Gemeinde Maisach aus.

Die Entscheidung war nach einer Ortsbesichtigung am Dienstag und einer direkt anschließenden zweiten mündlichen Verhandlung am Mittwochmorgen bekannt gegeben worden. Bis zuletzt schien es völlig offen, wie sich die drei hauptamtlichen und zwei ehrenamtlichen Richter unter Leitung der Gerichtspräsidentin Andrea Breit entscheiden würden. Erst in einigen Wochen dürfte die schriftliche Fassung des Urteils vorliegen. Danach will das Landratsamt entscheiden, ob es beim Bayerischen Verwaltungsgerichtshof einen Antrag auf Zulassung der Berufung stellt. Selbst im Erfolgsfall würde es aber viele Monate dauern, bis erneut über das Pucher Windrad verhandelt würde.

Richtig sauer sind die Verantwortlichen im Landratsamt vor allem auf das Landesamt für Denkmalpflege, dem offenbar ein hohes Maß an Verantwortung zugemessen wird für den Urteilsspruch. Landrat Thomas Karmasin äußerte, ebenso wie Kreisbaumeisterin Reinlinde Leitz im mündlichen Verfahren, sein Unverständnis über die Kehrtwende des Landesamts. Dieses hatte in einer früheren Stellungnahme noch der Genehmigung des Windrads zugestimmt und die Beeinträchtigung der katholischen Sankt-Sebastian-Kirche als nicht erheblich eingestuft. Im Verlauf des Gerichtsverfahrens hatte die Behörde aber ihre Meinung geändert. Karmasin drohte, wenn auch diplomatisch verbrämt, mit einer Retourkutsche: "Wir werden die fachliche Belastbarkeit der Stellungnahmen des Landesamtes bei unseren künftigen Entscheidungen entsprechend gewichten."

Fürstenfeldbruck: Reinlinde Leitz (Mitte, mit Tasche), Gerichtspräsidentin Andrea Breit (rechts daneben) und Pfarrgemeinderätin Edigna Kellermann beim Rundgang in Puch.

Reinlinde Leitz (Mitte, mit Tasche), Gerichtspräsidentin Andrea Breit (rechts daneben) und Pfarrgemeinderätin Edigna Kellermann beim Rundgang in Puch.

(Foto: Carmen Voxbrunner)

Katerstimmung auch bei den Stadtwerken. Geschäftsführer Enno Steffens zeigte sich am Mittwoch konsterniert. Nach dem Verlauf der Verhandlung am Vortag sei er "nicht wirklich überrascht, aber sehr enttäuscht". Auch die Stadtwerke prüfen nun, ob sie eine Berufung beantragen können. Doch selbst wenn dies möglich und auch erfolgreich sein sollte, würde die Realisierung des Projekts schon aus Zeitgründen "immer schwieriger". Alternative Standorte für eine dritte Stadtwerkeanlage dürften sich schwerlich finden lassen. Da nützen auch all die Pläne für eine breitere Bürgerbeteiligung nichts, von der sich Steffens eine höhere Akzeptanz bei Anwohnern verspricht.

Der Stadtwerkechef ist auch nicht gut auf die Kirche zu sprechen und lässt durchblicken, dass er die Sache "an höherer Stelle" zur Sprache bringen will. Gegen einen zunächst ins Auge gefassten Standort auf Kirchengrund, für den die Stadtwerke Pacht bezahlt hätten, habe die Kirche doch auch keine Einwendungen vorgebracht, obwohl dieser näher am Ort liegt.

Dekan Albert Bauernfeind, der sich am Mittwoch zufrieden über das Urteil äußerte, weist solche Vorwürfe zurück. Es sei nur um den aktuellen Standort gegangen, und der sei wegen der Blickbeziehung nun mal problematisch. "Wir sind nicht gegen Windkraft", so Bauernfeind. Man müsse aber sehen, was diese in Bayern überhaupt bewirken könne. Sehr zufrieden ist auch Johannes Mohr, der Rechtsanwalt der klagenden Kuratiekirchenstiftung. Er freut sich darüber, dass das Gericht ganz offenbar "vollumfänglich" seiner Argumentation gefolgt sei.

Zur SZ-Startseite

Lesen Sie mehr zum Thema

Jetzt entdecken

Gutscheine: