Fürstenfeldbruck:Stadträte unter Kuratel

Bruck hat schlechte Karten, ein Bauvorhaben zu verhindern

Von Stefan Salger, Fürstenfeldbruck

Wenn Stadträte den Finger heben, sehen sie sich nur ihrem Gewissen und bestenfalls dem Wähler verpflichtet. Anscheinend haben sie aus formalen Gründen manchmal aber kaum eine Wahl. Das hat sich im Brucker Bauausschuss gezeigt. Dennoch ist dort - zumindest vorerst - einem Neubauprojekt die Zustimmung verweigert worden.

Am Dienstag geht es um ein Mehrfamilienhaus mit 17 Wohneinheiten, das die Firma Huber-Wohnbau an der Maisacher Straße errichtet will. Weil sich das Grundstück im Innenbereich befindet, für den kein detaillierter Bebauungsplan aufgestellt wurde, kommt der Paragraf 34 zur Anwendung. Diesem zufolge ist ein Bauvorhaben "zulässig, wenn es sich nach Art und Maß der baulichen Nutzung, der Bauweise und der Grundstücksfläche, die überbaut werden soll, in die Eigenart der näheren Umgebung einfügt und die Erschließung gesichert ist". Vom Zuschnitt innerhalb der vier Wände ist da nicht die Rede. Über jenen Zuschnitt aber herrscht im Ausschuss durchaus Unmut. Nach dem Geschmack vieler Politiker ist die Dimension des V-förmigen Gebäudes ohnehin schon hart an der Grenze, werde doch das relativ kleine Grundstück im Westen der Brucker Kinderhilfe unter der Prämisse einer möglichst dichten Bebauung möglichst gewinnmaximierend bebaut. Große Zweifel, dass sich dies negativ auf die Verkäuflichkeit oder Vermietbarkeit der Wohnungen auswirken würde, gibt es angesichts des Wohnraummangels in der Münchner Region freilich nicht. Beim Blick auf die geplanten Grundrisse der Wohnungen steigt der Unmut der Politiker. Wohnungen, die "im Knick" der beiden Flügel liegen, dürften von besonderen Einschränkungen betroffen sein. Bäder oder Küchenbereiche ohne Fenster? Muss man das so hinnehmen, obwohl das Baurecht doch im Paragrafen 34 unter Absatz eins "gesunde Wohnverhältnisse" vorschreibt? Und dazu einen Keller, in den statt Trockenräumen eine per Autoaufzug zugängliche Tiefgarage reingepackt wird - die von den künftigen Bewohnern wohl kaum benutzt wird, lehrt die Erfahrung doch, dass sie ihre Autos wahrscheinlich lieber an den Straßenrand stellen. Muss man dem zustimmen? Architektin Gabriele Fröhlich (SPD) meldet erhebliche Zweifel an und erhält Rückendeckung von ihrem Fraktionskollegen Ulrich Schmetz: "Das ist ein Paradebeispiel, wie man Wohnungen gerade nicht aufteilt. So was will ich nicht verantworten." Hans Schilling (CSU) weigert sich ebenfalls, das alles einfach abzunicken.

Widerspruch gibt es vom Bauexperten Georg Stockinger (Freie Wähler), der auf die Planungsfreiheit des Bauherrn pocht. Stadtbaurat Martin Kornacher macht den auch keine großen Hoffnungen mit Blick auf eben jenen Paragrafen 34. Kassiere weder der Oberbürgermeister noch die Kommunalaufsicht den Beschluss, dann bleibe dem Bauwerber letztlich immer noch der Klageweg. Raff denkt gar nicht daran, die Sache zu kassieren. Stattdessen wird die Bearbeitung des Antrags zwei Wochen zurückgestellt, um Zeit zu gewinnen. Das Wohnbauunternehmen soll zu einer Überarbeitung der Pläne bewegt werden. Dagegen stimmen Planungsreferent Christian Stangl (Grüne) sowie Andreas Ströhle (BBV) und Stockinger.

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