Fürstenfeldbruck:Stadt untersagt Fahrt im Partybus

Fürstenfeldbruck lässt Tanzveranstaltung von Christian Böck am Vorabend von Allerheiligen nicht zu

Von Ariane Lindenbach, Fürstenfeldbruck

Halloween contra Allerheiligen: In der Nacht auf Sonntag Party machen oder lieber an dem Feiertag direkt danach der Heiligen gedenken? Die beiden aufeinander folgenden Tage 31. Oktober und 1. November, die aufs Wochenende fallen, haben ganz verschiedene Ausrichtungen. Ähnlich kontrovers prallen in der Frage, ob an diesem Samstag in einem Bus gefeiert werden kann, die Ansichten von Organisator und Behörden aufeinander: Freitagmittag hat die Stadt Fürstenfeldbruck mitgeteilt, dass sie die "House Bus Session" untersagt, zu der Christian "Cis Cis" Böck auf diversen Facebook-Seiten eingeladen hat.

Es ist die zweite Party in diesem Jahr, die der Brucker Böck veranstalten will und die die Stadt mangels Genehmigung untersagt. Kurz vor Bekanntgabe des Verbots teilte Böck der SZ mit, dass es für die Fahrt in dem Partybus eine Genehmigung der Regierung von Oberbayern gebe. Wie er erläuterte, gehört das Fahrzeug einem Bekannten aus München. Der habe sich die Fahrt inklusive Route bereits genehmigen lassen. Deshalb sei er nicht der offizielle Veranstalter, sondern nur derjenige, der die Leute einlade. Des weiteren, betonte "Cis Cis", handle es sich bei der Fahrt in dem für 120 Personen zugelassenen Bus um eine private Feier. Das Tanzverbot an Allerheiligen will Böck strikt einhalten. Wie in jedem anderen Club auch werde von 2 Uhr morgens an in dem Fahrzeug nicht mehr getanzt, versicherte er.

Den Mitarbeitern der Stadt Fürstenfeldbruck genügte all das offenbar nicht, um eine Genehmigung für die Veranstaltung zu erteilen. "Laut dem Landesstraf- und Verordnungsgesetz hätte er sie eine Woche vorher beim Ordnungsamt anmelden müssen", erläuterte Rathaussprecherin Susanna Reichelmaier. Da der Veranstalter das nicht getan habe, sei die Fahrt genehmigungspflichtig. Der Sprecherin zufolge sehen die Kollegen der zuständigen Referate sowie der Rathaus-Jurist in der Veranstaltung auch keine Privatfeier.

Was nun mehr gilt, die Untersagung der Stadt Fürstenfeldbruck oder die Genehmigung der Regierung von Oberbayern, müssen vermutlich Juristen klären. Wie allerdings die Sprecherin des Landratsamtes erläuterte, "sind für den Vollzug des Feiertagsrechtes die Städte und Gemeinden zuständig". Die Definition einer öffentlichen oder privaten Feier sei diffizil, "das füllt inzwischen ganze Ordner", erklärte Ines Roellecke. Als ein Merkmal nennt sie eine begrenzte Teilnehmerzahl. Die freilich ist in einem Bus von Haus aus gegeben.

Böck sprach davon, "maximal 100" Feierwillige mitzunehmen. Seine Reaktion auf das Verbot durch die Stadt: Er zweifelte an der Korrektheit der Entscheidung und kündigte an, den Partybus, der übrigens nach München fahren soll, von einer anderen Kommune aus losfahren zu lassen.

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